Schutzfristen archivierter Bundesratsunterlagen auf 30 Jahre herabgesetzt

Bern, 20.12.2017 - Bundeskanzler Walter Thurnherr hat heute den Bundesrat informiert, dass die Schutzfristen der Bundesratsunterlagen, welche die Bundeskanzlei an das Bundesarchiv abliefert, seit dem 1. Dezember 2017 von 50 Jahren auf 30 Jahre herabgesetzt wurden.

Der Bundesrat hatte die Bundeskanzlei am 12. April 2017 beauftragt, die verlängerten Schutzfristen von 50 Jahren der von der Bundeskanzlei an das Bundesarchiv abgelieferten Bundesratsunterlagen zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung führt zu einer Reduktion der Schutzfristen auf 30 Jahre. Die Bundeskanzlei gelangte zur Auffassung, dass der geringere Aufwand für die Bearbeitung von Einsichtsgesuchen sowie die klare Verbesserung der Transparenz insbesondere für wissenschaftliche Kreise eine Reduktion der Schutzfristen rechtfertige.

Seit dem 1. Dezember 2017 unterliegen damit die von der Bundeskanzlei an das Bundesarchiv abgelieferten Bundesratsunterlagen der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren und nicht mehr der verlängerten Frist von 50 Jahren.

Wo Bundesratsunterlagen künftig ausnahmsweise einer erweiterten Schutzfrist unterstellt bleiben, werden die Bundesstellen dies gegenüber dem Bundesarchiv begründen.


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