WEKO sanktioniert Naxoo wegen Missbrauchs von Marktbeherrschung

Bern, 19.12.2017 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst Naxoo mit einer Sanktion in der Höhe von rund CHF 3.6 Mio. Naxoo verfügt in der Stadt Genf über eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Kabelanschlüsse. Naxoo hat diese Stellung missbraucht, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die WEKO hat festgestellt, dass die Naxoo AG (ehemals 022 Télégenève SA) in ihrem Tätigkeitsgebiet, welches sich im Wesentlichen auf die Stadt Genf erstreckt, auf dem Markt für Kabelanschlüsse über eine marktbeherrschende Stellung verfügt.

Naxoo hat diese marktbeherrschende Stellung insbesondere gegenüber Liegenschaftseigentümern, Herstellern und Drittanbietern von Systemanschlüssen sowie Endkunden einerseits durch unangemessene Geschäftsbedingungen in den Hausanschlussverträgen und andererseits durch die Behinderung von Dritten in deren Absatzmärkten missbraucht.

Durch das Erzwingen von unangemessenen Geschäftsbedingungen beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz sicherte sich Naxoo die exklusive Nutzung der Hausverkabelung, die für den Betrieb der Kabelanschlüsse beim Endkunden notwendig ist. Dadurch wurden Liegenschaftseigentümer daran gehindert, ihre Hausverkabelung auch anderweitig zu nutzen und auf diesen beispielsweise ein Satellitensystem zur Gemeinschaftsnutzung zu installieren. Generell wurden sie daran gehindert, über ihre Hausverkabelung frei zu verfügen. Hersteller und Anbieter von anderen Systemanschlüssen, wie beispielsweise Satellitensysteme zur Gemeinschaftsnutzung, wurden ihrerseits in ihren Absatzmärkten behindert und es wurde deren technische Entwicklung eingeschränkt. Schliesslich wurden Endkunden am Zugang zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleistungen oder zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere von Satellitensystemen, gehindert.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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