Bundesrat will rechtliche Stellung der Fluggäste verbessern

Bern, 28.05.2004 - Der Bundesrat will die rechtliche Stellung von Fluggästen verbessern. Er schlägt dem Parlament deshalb die Genehmigung des internationalen Haftungs-Übereinkommens von Montreal vor. Das Übereinkommen ersetzt das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929.

Im Gegensatz zum Warschauer Abkommen geht das Montrealer Übereinkommen vom Prinzip einer unbeschränkten Haftung der Fluggesellschaft gegenüber Reisenden aus, die bei einem Unfall getötet oder verletzt werden. Zudem beruht es auf einem zweistufigen Haftungssystem. Für Schäden bis zu einem Betrag von 100’000 Sonderziehungsrechten (zirka 190’000 Franken) je Reisenden haftet ein Unternehmen kausal, das heisst unabhängig eines allfälligen Verschuldens. Für den über diesen Betrag hinausgehenden Schaden gilt eine so genannte Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr. Nur wenn es dem Luftfahrtunternehmen gelingt, zu beweisen, dass nicht es einen Unfall verschuldet hat, wird es von einer Haftung befreit. Das Übereinkommen sieht auch die Möglichkeit vor, Fluggesellschaften zu Vorauszahlungen an Personen zu verpflichten, die durch einen Flugunfall zu Schaden gekommen sind.

Durch das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union finden bereits heute wichtige Grundsätze des Montrealer Übereinkommen in der Schweiz Anwendung, insbesondere die Regelung mit der unbeschränkten Haftung. Das Übereinkommen bringt den Reisenden aber noch eine zusätzliche Verbesserung ihrer Stellung. So können Geschädigte grundsätzlich beim Gericht ihres Wohnorts Klage gegen eine Fluggesellschaft einreichen sowie weitere Vertragspartner wie beispielsweise Reiseveranstalter belangen. Die Haftungsbeträge werden neu einer periodischen Überprüfung unterzogen und lassen sich dadurch auf einfache Weise der Teuerung anpassen. Bisher haben 53 Staaten das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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