Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltgeräten – Kontrollkampagne 2017

Bern, 15.12.2017 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2017 Kontrollen über die Bekanntgabe von Vergleichspreisen bei Elektro-Haushaltgeräten durchgeführt. Kontrolliert wurden sowohl der stationäre als auch der Online-Handel. 77 Prozent der kontrollierten Angebote setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um.

Es ist erfreulich, dass gesamtschweizerisch die Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltgeräten überwiegend korrekt waren. Insgesamt wurden 628 Angebote kontrolliert (online und stationär). Ziel der Kampagne war die Überprüfung aller Arten von elektronischen Haushaltgeräten. Der Schwerpunkt lag bei den Grossgeräten (wie Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspüler, Backofen, Kühlschränke). Aber auch Kleingeräte (wie Küchenmaschinen, Staubsauger, Mikrowellen, Kaffeemaschinen) wurden überprüft. Nicht Bestandteil der Kampagne wa-ren Haushaltgeräte, welche keine Elektrogeräte sind, sowie Werkzeuge.

An der koordinierten Aktion beteiligten sich 18 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, NE, NW, SG, SH, SZ, SO, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführten. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2017 durchgeführt.

77% der kontrollierten Angebote (online und stationär) von Elektro-Haushaltgeräten setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um (bei 41% der Angebote waren die Vergleichspreise korrekt bzw. glaubhaft; 36% der Angebote verwendeten keine Vergleichspreise). Bei 23% der kontrollierten Angebote von Elektro-Haushaltgeräten waren die Vergleichspreise nicht korrekt bzw. nicht glaubhaft.
Ob und in wie vielen Fällen die kantonalen Vollzugsstellen allenfalls Strafanzeige an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht haben, kann bei den Kantonen nachgefragt werden.

Die Auswertung nach der Art des Preisvergleichs zeigt, dass die Vergleichspreise beim Selbstvergleich, beim Einführungspreis und beim Konkurrenzvergleich bei etwa drei Viertel der kontrollierten Angebote korrekt bzw. glaubhaft gemacht worden sind. Demgegenüber besteht beim Vergleich mit Richtpreisen gerade die umgekehrte Situation: etwa drei Viertel der kontrollierten Angebote waren nicht korrekt bzw. nicht glaubhaft. Bei der Handhabung von Richtpreisen besteht folglich Verbesserungsbedarf bei den Anbietern. Anbieter dürfen gemäss PBV Richtpreise nur dann als Vergleichspreise verwenden, wenn diese echte Marktpreise darstellen.

Die Auswertung nach der Art des kontrollierten Shops (Verkaufsstelle oder Online-Shop) ergab, dass beim stationären Handel 76% der Angebote mit Vergleichspreisen korrekt waren, wohingegen dies beim Online-Handel bei 53% der Angebote zutraf.

Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen eine Kontrollkampagne durchzuführen. Geplant ist, im Jahr 2018 die Thematik „Preisanschrift bei Apotheken/Drogerien“ zu kontrollieren. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

Die Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2017 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/Vollzugs_auskunftstellen.html. Anfragen an den Kanton BE richten Sie bitte per E-Mail an: Medienkontakt@vol.be.ch.


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