Bekanntgabe von Flugzeugen mit Flugverbot: heikle Fragen bedürfen der Klärung

Bern, 09.01.2004 - 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) führt im Rahmen eines europäischen Programms regelmässig Stichproben-Kontrollen ausländischer Flugzeuge auf Schweizer Flughäfen durch. Gestützt auf die Befunde solcher Kontrollen hat das Amt 21 Maschinen mit einem Einflugverbot in die Schweiz belegt. Die verständliche Forderung, das BAZL solle die entsprechende Liste bekannt geben, stellt indessen heikle datenschützerische und haftungsrechtlichen Fragen.  Diese müssen nun sorgfältig abgeklärt werden.

Weil diese Flugzeuge nicht in die Schweiz fliegen dürfen, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Im Übrigen ist die Aussagekraft einer Information über mit einem Flugverbot belegte Maschinen beschränkt. Die vom BAZL durchgeführten Stichproben-Kontrollen sind zum einen eine Momentaufnahme eines Flugzeugs. Zum anderen sind Rückschlüsse auf die ganze Flotte einer Gesellschaft weder möglich noch zulässig. Ob die damals festgestellten Mängel überhaupt noch bestehen oder in der Zwischenzeit behoben worden sind, geht nicht aus der Liste hervor. 


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