Lebensmittel einfacher importieren: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 08.12.2017 - Lebensmittel sind in der Schweiz im Durchschnitt rund 60% teurer als in den Nachbarländern. Der Bundesrat will deshalb entsprechend der Neuen Wachstumspolitik den Import von Lebensmitteln erleichtern und damit den Wettbewerb im Inland stärken. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 die Vernehmlassung zu einer Vorlage eröffnet, mit der das aktuelle Bewilligungsverfahren für Lebensmittel, die gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» in Verkehr gebracht werden, durch ein digitalisiertes Meldeverfahren abgelöst werden soll. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. März 2018.

Im Rahmen der Neuen Wachstumspolitik 2016-2019 sowie gemäss dem «Bericht Behinderung von Parallelimporten» vom 22. Juni 2016 beabsichtigt der Bundesrat, zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz Handelsschranken abzubauen und den Wettbewerb zu stärken. In diesem Zusammenhang hat das WBF in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) ausgearbeitet. Ziel der Gesetzesrevision ist die administrative Vereinfachung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip». Die Vorlage sieht entsprechend vor, die bisherige Bewilligungspflicht für Lebensmittel, die gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, durch ein digitalisiertes Meldeverfahren zu ersetzen. Das Bewilligungsverfahren ist angesichts der Revision des Lebensmittelrechts vom Mai 2017 nicht mehr verhältnismässig, da die Schweizer Lebensmittelvorschriften seither weitgehend mit jenen der EU harmonisiert sind und sich somit die Anforderungen der EU kaum mehr von den in der Schweiz geltenden unterscheiden.

Mit der Vernehmlassungsvorlage wird gleichzeitig die Bestimmung des THG über die Sprachanforderungen für Warnhinweise an jene der neuen Lebensmittelgesetzgebung angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis am 23. März 2018.

Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» wurde 2010 durch eine Teilrevision des THG eingeführt, um technische Handelshemmnisse abzubauen. Das Prinzip besagt, dass Produkte, welche nach den Vorschriften der EU oder der EWR-Mitgliedstaaten hergestellt sind und in der EU oder im EWR rechtmässig auf dem Markt sind, auch in der Schweiz ohne weitere Zulassungsanforderungen in Verkehr gebracht werden dürfen. Abweichend davon bedürfen Lebensmittel bisher einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), bevor sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Das administrativ aufwendige Bewilligungsverfahren soll nun durch ein digitales Meldeverfahren abgelöst werden.


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