Olympiakandidatur: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Bundesbeitrag

Bern, 08.12.2017 - Der Bundesrat knüpft die vorgesehenen Bundesbeiträge an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» an eine Reihe von Bedingungen. Dazu gehören eine klare Begrenzung des Bundesbeitrags, die Kontrollmechanismen des Bundes oder auch Auflagen zur Nachhaltigkeit. Diese Bedingungen sollen in einem Subventionsvertrag festgehalten werden. In seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Olympiakandidatur «Sion 2026» zu unterstützen. Er sieht im Projekt eine grosse Chance für Sport, Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz. Nun hat der Bundesrat seine Entscheide zum Beitrag des Bundes in einer Vernehmlassungsvorlage konkretisiert. Kantone und Gemeinden, Verbände, Parteien und weitere interessierte Kreise können sich zu den Vorschlägen äussern.

Insgesamt sieht der Bundesrat eine Beteiligung im Umfang von 994 Millionen Franken vor. Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament vier Kreditbeschlüsse vorlegt und in diesen festhält, unter welchen Bedingungen die Beträge ausgerichtet werden. Konkret handelt es sich um Verpflichtungskredite für folgende Budgets:

  • Durchführungsbudget: 827 Millionen Franken als Beitrag an die Durchführungskosten (das sogenannte «OCOG-Budget»). In diesem enthalten ist eine Reserve von 215 Millionen Franken, die gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als limitierte Defizitgarantie ausgewiesen werden. Verbleiben trotz dieser Reserve ungedeckte Kosten, sind diese von der Durchführungsorganisation oder auch den Durchführungskantonen zu tragen. Damit hält der Bundesrat an seinem Entscheid fest, den Beitrag des Bundes zu limitieren.
  • Sicherheitsbudget: 44 Millionen Franken als Beitrag an die Kosten der Kantone für die öffentliche Sicherheit. Der Bund beteiligt sich mit 20 Prozent an diesen Kosten. Dazu trägt er den Mehraufwand der Sicherheitsorgane des Bundes im Umfang von 85 Millionen Franken. 
  • Infrastrukturbudget: 30 Millionen Franken für Finanzhilfen an die olympischen Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Investitionen von zusätzlich 1 Million Franken in Verkehrsinfrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind inzwischen nicht mehr vorgesehen.
  • Kandidaturbudget: 8 Millionen Franken an das Kandidaturbudget.

Die Beiträge des Bundes werden im Voranschlag und im Finanzplan des Bundes eingestellt. Die Aufteilung der Bundesbeiträge auf die entsprechenden Jahre ist abhängig von einer Gesamtbetrachtung der Mittelflüsse im Projekt. Diese liegt zurzeit noch nicht vor. Sie wird in der Botschaft zuhanden des Parlaments dargestellt werden, die der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr verabschieden wird.

Enge Begleitung und Kontrolle durch den Bund

Angesichts der Dimension und der Komplexität des Projekts sowie der hohen finanziellen Beteiligung des Bundes schenkt der Bundesrat der Aufsichts- und Kontrolltätigkeit besondere Aufmerksamkeit. Zu diesem Zweck wird der Bund für die Dauer der Dialog- und Kandidaturphase Mitglied der Kandidaturorganisation. Er kann damit seine Interessen am direktesten in die weiteren Planungsarbeiten einbringen. Zwischen dem Bund, den eingebundenen Kantonen und Gemeinden sowie der Kandidaturorgansiation und Swiss Olympic wird eine Governancevereinbarung abgeschlossen. Diese regelt die Zuständigkeiten und Verantwortungen aller Parteien während der Kandidaturphase. 

In der Phase der Durchführung soll der Bund dann nicht mehr im Komitee Einsitz nehmen; der Bundesrat sieht sich nicht als Veranstalter der Spiele, sondern leistet lediglich Unterstützung. Mittels einem Subventionsvertrag wird allerdings sichergestellt, dass die Bundesmittel zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Der Bundesrat schlägt zudem vor, für die Durchführungsphase eine Delegierte oder einen Delegierten des Bundesrates mit beratender Stimme in sämtlichen Entscheidungsgremien einzusetzen. Mit diesen Massnahmen wird den Empfehlungen der Eidg. Finanzkontrolle im Nachzug zur Expo 02 und den Weisungen des Eidg. Finanzdepartements Rechnung getragen.

Politische Entscheide und Nachhaltigkeit

Der Beitrag des Bundes ist auch an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone und Austragungsgemeinden massgeblich an der Finanzierung des Projekts beteiligen. Zur Sicherung dieser Beiträge sind entsprechende politische Entscheide auf kantonaler Ebene notwendig, die fristgerecht erbracht werden müssen.

Zu den Bedingungen gehört schliesslich, dass die Anforderungen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der nachhaltigen Entwicklung vorbildlich umgesetzt werden. Dabei soll das Projekt «Sion 2026» unter anderem auf die Strategie «Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates sowie auf die Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung gemäss «Agenda 2030» ausgerichtet werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2018.


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