Entwurf des Tabakproduktegesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 08.12.2017 - Der zweite Entwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte (TabPG) wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 in die Vernehmlassung geschickt. Er gestattet und reglementiert den Verkauf von Alternativprodukten wie nikotinhaltigen E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen. Gemäss Parlamentsauftrag wurden jedoch gewisse Vorschläge fallen gelassen. So wurden die Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse gestrichen.

Der Entwurf des TabPG gestattet den Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten in der Schweiz, was die Festlegung von gesetzlichen Anforderungen, insbesondere bezüglich Zusammensetzung und Kennzeichnung, ermöglicht. Nach dem heutigen Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten und können somit eine Alternative darstellen, mit der sich die Gesundheitsrisiken verringern lassen.

Die E-Zigaretten werden bezüglich Werbung und Abgabe an Minderjährige denselben Einschränkungen unterstellt wie herkömmliche Zigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, unterliegen dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und werden an Orten verboten, wo das Rauchen bereits untersagt ist. Dasselbe gilt für die Tabakprodukte zum Erhitzen.

Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf

Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlaments, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, mehrere Änderungen vorgenommen. So darf Snus in der Schweiz vermarktet werden. Das Produkt muss mit einem spezifischen Warnhinweis versehen werden, der auf die Abhängigkeit und die Gesundheitsrisiken hinweist, die der Konsum mit sich bringt. Zudem wurden gewisse Massnahmen im Werbebereich fallen gelassen. Die ursprünglich vorgesehenen Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse wurden gestrichen.

Aus diesem Grund kann die Schweiz das 2004 von ihr unterzeichnete Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) nicht ratifizieren, das bis heute von 180 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert wurde. Im Gegensatz zum ersten Entwurf erfüllt der zweite gewisse Mindestvorgaben der Konvention nicht mehr, beispielsweise bezüglich Sponsoringverbot für Tabakfirmen oder der Pflicht der Hersteller zur Meldung ihrer Tabakwerbeausgaben. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, strengere Bestimmungen zu erlassen, namentlich in Bezug auf Werbeverbote.

Jugendschutz

Da eine Mehrheit der Rauchenden (57%) vor dem 18. Lebensjahr zu rauchen beginnt, beinhaltet dieser Entwurf des TabPG Jugendschutzmassnahmen. Das Verbot der Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige, das bereits in einer Mehrheit der Kantone gilt, wird auf die ganze Schweiz ausgeweitet.

Ausserdem wurde das Verbot von Werbung, die sich spezifisch an Minderjährige richtet, vom heutigen Recht übernommen und sein Umfang präzisiert. Gewisse neue Kommunikationskanäle, die für Minderjährige leicht zugänglich sind, werden berücksichtigt. So wird die Tabakwerbung im Internet und in den Gratiszeitungen untersagt. Ein Werbeverbot ist auch in den Verkaufsstellen an gewissen Orten vorgesehen, zum Beispiel in den Kiosken zwischen Süssigkeiten.

9500 Todesfälle pro Jahr in der Schweiz

Weltweit sterben jedes Jahr über 7 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind jährlich 9500 Personen betroffen, was rund 15% der Todesfälle entspricht. Die Hälfte der regelmässig Rauchenden verstirbt vorzeitig. Rauchen begünstigt die meisten nichtübertragbaren Krankheiten wie Krebs, Diabetes und Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen. 2016 betrug der Raucheranteil in der Schweizer Bevölkerung 25%. Nach einem deutlichen Rückgang seit Beginn der 2000-er Jahre veränderte sich dieser Anteil ab 2011 praktisch nicht mehr.


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