Bundesrat beschliesst Programmteil des Sachplans Militär 2017

Bern, 08.12.2017 - Basierend auf dem Stationierungskonzept im Hinblick auf die Weiterentwicklung der der Armee wurde der Sachplan Militär angepasst. In seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat den Programmteil beschlossen. Der Programmteil ist damit für die Behörden aller Stufen verbindlich.

Basierend auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013, das im Hinblick auf die „Weiterentwicklung der Armee“ (WEA) erstellt wurde, wurde der Sachplan Militär aus dem Jahr 2001 einer Neukonzeption unterzogen und mit dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 zusammengeführt. Der neue Sachplan Militär 2017 sorgt für die raumplanerische Sicherung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre und legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Neu gliedert er sich in einen Programmteil mit den Grundsätzen zur Zusammenarbeit und dem Mengengerüst für die Immobilien sowie in einen Objektteil mit spezifischen Festlegungen für die einzelnen Standorte.

Zum Programmteil konnten die Kantone im Rahmen einer Anhörung von November 2016 bis Januar 2017 Stellung nehmen. Der Einbezug der Gemeinden lag dabei im Ermessen der Kantone. Die Bevölkerung konnte sich vom 8. November bis am 8. Dezember 2016 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats wird der Programmteil des Sachplans Militär für alle Planungsbehörden verbindlich.

Der Objektteil des Sachplans Militär mit den Objektblättern für die einzelnen Standorte wird ebenfalls überarbeitet und ab 2018 Gegenstand weiterer Sachplanverfahren sein. In diese Verfahren werden die betroffenen Kantone und Gemeinden wiederum einbezogen werden.


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