ECAC-Versammlung: mehr Transparenz bei Flugzeugen mit Landeverbot wird geprüft

Bern, 17.03.2004 - Die Europäische Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC) hat an ihrer Versammlung in Paris intensiv über das Programm diskutiert, mit welchem die Mitgliedstaaten Stichproben-Kontrollen an ausländischen Flugzeugen durchführen. Dabei sprachen sich die Delegationen der 41 ECAC-Staaten für eine Reihe von Verbesserungen aus. Geprüft werden soll zudem, wie weit eine Information der Öffentlichkeit über Flugzeuge, die mit einem Landeverbot belegt sind, gehen soll.

Das Aufsichts-Programm war nach dem Absturz einer Maschine der ägyptischen Flash Airlines Anfang 2004 in die Schlagzeilen geraten. Denn gestützt auf solche Sicherheitskontrollen hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Jahr 2002 die Flugzeuge dieser Gesellschaft mit einem Landeverbot in der Schweiz belegt. In der Folge drehte sich die Diskussion um die von mehreren Seiten erhobene Forderung, jene Gesellschaften bekannt zu machen, von denen Flugzeuge in der Schweiz Landeverbot haben. Das BAZL sprach sich dabei für eine möglichst transparente Informationspraxis aus, betonte aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer einheitlichen und koordinierten Regelung im Rahmen der ECAC. Mangels entsprechender Rechtsgrundlage dürfen in der Schweiz mit einem Landeverbot belegte Maschinen derzeit nicht integral publiziert werden. Berechtigte Interessenten erhalten jedoch auf Nachfrage hin Auskunft, ob eine Maschine einer bestimmten Fluggesellschaft einem Landeverbot unterliegt.

An ihrer heutigen Versammlung haben sich die Delegationen der ECAC-Länder ausgiebig über das Aufsichts-Programm und die Folgen aus dem Flash-Airlines-Unfall unterhalten. Unter anderem nahm die Frage der Information der Öffentlichkeit breiten Raum in der Diskussion ein. Dabei galt es abzuwägen zwischen einer erhöhten Transparenz im Interesse der Passagiere und dem Grundsatz der Vertraulichkeit, der für diverse Staaten Voraussetzung war für eine aktive Mitarbeit an dem Programm respektive dem dazugehörigen Datenaustausch.

Die ECAC sprach sich für eine umfassende Prüfung einer offeneren Information über Flugzeuge mit Landeverbot aus. Eine Arbeitsgruppe soll bis zur nächsten Versammlung Ende Juni Vorschläge unterbreiten, wie weit die Transparenz in dieser Frage gehen soll. Die Schweizer Delegation hofft, dass sich bald eine praktikable Lösung finden lässt.

Im Weiteren besprach die Konferenz eine Reihe von Verbesserungsmassnahmen am Aufsichts-Programm. So soll der Ablauf der Kontrollen weiter standardisiert werden. Vorgesehen sind unter anderem Richtlinien, welche die von den Inspektoren angewandten Beurteilungskriterien klarer regeln. Auch hierzu wird die Arbeitsgruppe bis zur nächsten ECAC-Versammlung konkrete Vorschläge erarbeiten.


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