Steuerliche Bewertung von Start-ups

Bern, 08.12.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 den Bericht «Bewertung von Jungunternehmen (Start-ups)» der Arbeitsgruppe Start-ups zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine Anpassung des Kreisschreibens der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Vermögensbewertung von nichtkotierten Unternehmen.

Akteure aus Politik und Wirtschaft haben kritisiert, dass der Vermögenswert von nicht kotierten Unternehmen grundsätzlich dem Wert entspricht, der in einer Finanzierungsrunde für die Aktie bezahlt wird. Dies könne bei den Aktieninhabern von Start-ups zu finanziellen Problemen führen. Die Arbeitsgruppe Start-ups (AG Start-ups) empfiehlt in ihrem Bericht, dass von diesem Grundsatz in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann. Dies soll im Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz explizit festgehalten werden.

Bei der Einkommenssteuer auf Mitarbeiterbeteiligungen sieht die Arbeitsgruppe hingegen keinen Handlungsbedarf.

Akteure aus Politik und Wirtschaft haben zudem die zeitliche Befristung von Verlustvorträgen in Frage gestellt. Zurzeit können Verluste sieben Jahre lang auf die nächste Steuerperiode übertragen werden. Diese zeitliche Beschränkung kann dazu führen, dass Start-up-Unternehmen ihre Anfangsverluste nicht mehr abziehen können. Falls von der geltenden siebenjährigen Verlustverrechnungsperiode abgewichen werden soll, empfiehlt die Arbeitsgruppe, dies lediglich für Start-ups zu prüfen, eine Mindestbesteuerung vorzusehen und Verlustvorträge weiterhin zeitlich zu befristen.

Die AG Start-ups setzte sich aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie mehreren Kantonsvertretern zusammen. Sie hatte den Auftrag, nach Optimierungen bei der Besteuerung von Start-ups zu suchen und dabei den föderalen Spielraum der Kantone zu respektieren.


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