Bundesrat treibt Digitalisierung der öffentlichen Beurkundung voran

Bern, 08.12.2017 - Der Bundesrat will die Digitalisierung der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen vorantreiben und damit deren Rechtssicherheit stärken. An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2017 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) zur Kenntnis genommen und entschieden, die Verordnung auf den 1. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der elektronischen Beurkundung will der Bundesrat die Anfang 2012 in Kraft getretene EÖBV in verschiedenen Punkten anpassen. Er hat dazu am 7. September 2016 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, deren Ergebnisse er an seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen hat. Seine Vorschläge sind von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern insgesamt positiv aufgenommen worden. Insbesondere begrüssen sie die geplante Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung sowie die Tatsache, dass das Urkundspersonenregister weiterhin durch den Bund betrieben werden soll. Der Bundesrat hat aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen entschieden, die totalrevidierte Verordnung auf den 1. Februar 2018 in Kraft zu setzen.

Damit gelten künftig nicht mehr nur Notarinnen und Notare als Urkundspersonen im Sinne der Verordnung, sondern auch weitere Personen mit amtlicher Beurkundungsbefugnis (z. B. Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter, Zivilstandsbeamte oder Mitarbeitende der Handelsregisterämter). Diese Vereinheitlichung schafft Transparenz und stärkt die Rechtssicherheit gerade auch bei Kantons- und Landesgrenzen überschreitenden Geschäften.

Im Bereich der öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen wird es zudem auch künftig ein Nebeneinander von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten geben. Die Kantone sind nach wie vor nicht verpflichtet, die elektronische Urkunde und elektronische Beglaubigung einzuführen; die Anpassungen fördern jedoch den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Registerämtern. Ferner wird eine Regelung für die Gebühren eingeführt, mit denen das vom Bundesamt für Justiz geführte Urkundspersonenregister künftig finanziert wird.


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