Tarife für Diabetes-Messgeräte und Verbandsmaterial werden angepasst

Bern, 07.12.2017 - Für Verbandsmaterial und Diabetes-Messgeräte werden in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) die Beiträge angepasst, die maximal vergütet werden. Darüber hinaus hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden, dass auch im Jahr 2018 die Preise für vergütungspflichtige Arzneimittel nicht erhöht werden können.

In der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist die Vergütung von medizinischen Gegenstäden geregelt, die Patientinnen und Patienten auf ärztliches Rezept beziehen und selbst anwenden können. Seit Ende 2015 ist die Revision der Liste im Gang und erste Anpassungen wurden per August 2016 und Januar 2017 vorgenommen. Neu hat das EDI umfangreiche Anpassungen in jenen beiden Bereichen mit dem grössten Umsatzvolumen beschlossen, nämlich beim Verbandmaterial und den Diabetes-Messgeräten. Die Kapitel Verbandmaterial und Diabetes-Messgeräte werden neu strukturiert und die Höchstvergütungsbeträge angepasst. Dabei sind sowohl die aktuelle Marktsituation als auch der Auslandpreisvergleich berücksichtigt worden.
Die Massnahmen der MiGeL-Revision treten während der ersten Hälfte 2018 gestaffelt in Kraft. Die gesamte Liste soll bis Ende 2019 überprüft und in den einzelnen Positionen angepasst werden

Keine Erhöhung der Arzneimittelpreise
Das EDI hat zudem entschieden, dass auch im Jahr 2018 die Preise für Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, nicht erhöht werden können. Eine entsprechende Regelung galt bereits im Jahr 2017. Die durchschnittlichen Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für die ambulante Behandlung pro versicherte Person sind in den letzten Jahren im Vergleich zur allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung mehr als doppelt so stark angestiegen. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, das Kostenwachstum bei den Originalpräparaten zu stabilisieren.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Die MiGeL mit den revidierten Kapiteln findet sich auf der Homepage des BAG.


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