Die Schweiz restituiert USD 321 Mio. nach Nigeria unter Aufsicht der Weltbank: Unterzeichnung eines tripartiten Abkommens

Bern, 04.12.2017 - Im Einklang mit ihrer Politik im Bereich der Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte einigte sich die Schweiz mit Nigeria und der Weltbank über die Rückführung von rund USD 321 Millionen zugunsten der nigerianischen Bevölkerung. Die Modalitäten der Rückführung sind in einem Abkommen festgelegt, welches von den drei Vertragsparteien am 4. Dezember in Washington D.C. im Rahmen des Global Forum on Asset Recovery (GFAR) unterzeichnet wurde.

Der Direktor der Direktion für Völkerrecht und Schweizer Delegationsleiter am GFAR, Botschafter Roberto Balzaretti, unterzeichnete das Abkommen gemeinsam mit dem nigerianischen Justizminister Abubakar Malami, sowie dem Leiter der Weltbankvertretung in Abuja, Rachid Benmessaoud. Das auf Seiten der Schweiz von Botschafter Pio Wennubst, Vize-Direktor der DEZA verhandelte Abkommen legt fest, dass die Restitutionsgelder im Rahmen eines von der Weltbank unterstützten und beaufsichtigen Projekts zurückgeführt werden. Dieses stärkt die soziale Sicherung der ärmsten Schichten der nigerianischen Bevölkerung. Das Abkommen regelt zudem die Auszahlung der Restitutionsgelder in Tranchen und sieht konkrete Massnahmen im Falle von Missbrauch und Korruption vor.

Die gewählte Restitutionslösung wird von den drei Vertragsparteien im Sinne einer Partnerschaft getragen. Sie steht in Einklang mit den Zielen der Strategie der Schweiz zur Sperrung, Einziehung und Rückführung von Potentaten-Geldern (Asset Recovery) und stützt sich auf die Prinzipien der Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie der Einbindung der Zivilgesellschaft in den Rückführungsprozess. Zudem leistet die Restitution einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und kann international für zukünftige Restitutionsfälle als gutes Beispiel dienen.

Diese Vermögenswerte, die zunächst in Luxemburg blockiert waren, wurden durch die Schweiz im Rahmen eines von der Genfer Staatsanwaltschaft gegen Abba Abacha geführten Strafverfahrens repatriiert und konfisziert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag, 1. Dezember 2017, die Unterzeichnung des Abkommens genehmigt.

Das GFAR brachte Expertinnen und Experten aus dem Bereich Asset Recovery zusammen, um die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu stärken. Die Unterzeichnung des Abkommens verlieh der Schweiz eine grosse Visibilität und stärkte ihre internationale Vorreiterrolle in diesem Gebiet. Gleichzeitig nutzte die Schweizer Delegation in Washington die Gelegenheit für den bilateralen Austausch, unter anderem mit den Fokusstaaten Tunesien und der Ukraine, um laufende Verfahren in Zusammenhang mit in der Schweiz blockierten Vermögenswerten zu diskutieren.


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