Bundesrat will Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz modernisieren

Bern, 01.12.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung für eine Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes eröffnet. Mit der Revision soll das Bevölkerungsschutzsystem modernisiert und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausgerichtet werden. Die Änderungen zielen unter anderem darauf, die Kommunikationssysteme zu erneuern und gesetzlich zu verankern, den Bundesstab Bevölkerungsschutz besser aufzustellen, den ABC-Schutz zu verbessern und die Koordination des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) etwa beim Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Beim Zivilschutz liegt der Schwerpunkt der Revision auf einer Flexibilisierung der Dienstpflicht.

In den letzten Jahren haben sich die Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz verändert; Terrorismus, Cyberattacken, Stromausfälle oder Pandemien sind aktueller geworden. Daraus ergibt sich für den Bevölkerungsschutz Anpassungsbedarf. Der Bundesrat will deshalb das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) den heutigen Bedrohungen und Gefahren anpassen. Mit der Totalrevision setzt er auch Massnahmen um, die im Bericht zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ vom 6. Juli 2016 vorgeschlagen worden sind. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich bewährt und soll beibehalten werden. In einzelnen Bereichen sollen die Zuständigkeiten und Kompetenzen allerdings ergänzt und präzisiert werden.

Bevölkerungsschutz: Stärkung von Führung, Koordination und Einsatzfähigkeit

Im Zentrum der Revision des Bevölkerungsschutzes steht, die Führung, die Koordination und die Einsatzfähigkeit zu stärken. Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen (Zivilschutz, Polizei, Feuerwehr, technische Betriebe, Gesundheitswesen) in der Vorsorge und bei der Ereignisbewältigung soll gestärkt werden; dazu sollen unter anderem die Strukturen des Bundesstabes, der in Katastrophen und Notlagen zum Einsatz kommt, angepasst werden. Für die bestehenden und für künftige Telekommunikationssysteme soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Ausbildung im Bevölkerungsschutz soll durch eine einheitliche Ausbildungsdoktrin und eine verbesserte Koordination von Ausbildungen und Übungen optimiert werden.

Zivilschutz: Verkürzung und Flexibilisierung der Dienstpflicht

Der zweite Teil der Gesetzesrevision betrifft den Zivilschutz. Hier sieht der Bundesrat eine Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflicht vor. Heute dauert die Dienstpflicht vom 20. bis zum 40. Altersjahr; dabei unterscheidet sich die Gesamtzahl der zu leistenden Diensttage je nach Funktion und ist gesetzlich nicht begrenzt. Künftig soll die Dienstpflicht für Mannschaft und Unteroffiziere verkürzt werden: Sie soll neu zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr beginnen und insgesamt 12 Jahre oder maximal 245 Diensttage dauern. Damit findet eine Angleichung an die Armee statt. In der Praxis werden allerdings Schutzdienstpflichtige unter normalen Umständen – das heisst ohne Einsatz bei einer grösseren Katastrophe – kaum das Maximum an Diensttagen erreichen. Für spezialisierte Aufgaben soll es neu auch im Zivilschutz möglich werden, die Dienstpflicht als Durchdiener am Stück zu erfüllen.

Zudem sollen zur Bemessung der Wehrpflichtersatzabgabe den Schutzdienstpflichtigen künftig sämtliche geleisteten Diensttage angerechnet werden. Damit wird eine Motion aus dem Nationalrat erfüllt. Damit Unterbestände in einzelnen Kantonen besser ausgeglichen werden können, soll die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen vereinfacht werden.

Ein letzter Punkt der Gesetzesrevision betrifft die Infrastrukturen des Bevölkerungsschutzes. Hier geht es darum, die Anzahl der geschützten Anlagen in den Kantonen auf das Notwendige zu reduzieren. Um die geschützten sanitätsdienstlichen Anlagen und geschützten Spitäler bei Bedarf in Betrieb zu nehmen, soll der Sanitätsdienst im Zivilschutz wieder eingeführt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2018.


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