Bundesrat will Erhebung der Steuern nur zusammen mit den Kantonen harmonisieren

Bern, 01.12.2017 - Eine formelle Harmonisierung bei der Erhebung und dem Bezug der direkten Steuern kommt nur im Einvernehmen mit den Kantonen in Frage. Das schreibt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 gutgeheissen hat.

Der Bericht des Bundesrates «Abbau von Regulierungskosten. Formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich» wurde in Erfüllung des Postulates von Nationalrat Thomas de Courten (15.3118) erstellt.

Der Bericht zeigt auf, dass die Kantone bei der Steuererhebung auch im formellen Bereich eine relativ starke Autonomie geniessen. Eine vom Bund verordnete Harmonisierung dürfte bei den Kantonen auf Widerstand stossen. Deswegen hält der Bundesrat eine weitergehende Harmonisierung nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen für erfolgversprechend. Als gutes Beispiel in diesem Bestreben dient die kürzlich erfolgte Revision der Lohnquellensteuer.


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