Neuauflage des Leitfadens der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung
Bern, 30.11.2017 - Der Leitfaden der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung ist soeben in seiner 4., aktualisierten Auflage erschienen. Neu leitet der Leitfaden nicht mehr von einer alten zu einer neuen Rechtschreibung über. Vielmehr enthält er einfach die nunmehr seit 10 Jahren geltenden Regeln. Im Bereich der festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv wurden die Regeln leicht angepasst. Das Wörterverzeichnis wurde zudem angereichert und übersichtlicher gestaltet.
Rund ein Jahr war der Rechtschreibleitfaden der Bundeskanzlei vergriffen. Nun liegt er in der 4., aktualisierten Auflage vor. Aktualisiert wurde vor allem der Ton. Die Regeln, nach denen wir schreiben, sind nunmehr gut zehn Jahre alt. Man kann also nicht mehr von der neuen, sondern nur noch von der geltenden Rechtschreibung reden. Das heisst, der Rechtschreibleitfaden wurde im beschreibenden ersten Teil entschlackt.
Aktualisiert wurde auch ein Regelbereich: die festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z. B. die sozialen Medien, der blaue Brief, der Heilige Abend). Ausschlaggebend dafür war, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund seiner über 10-jährigen Beobachtung des Sprachgebrauchs die Regeln in diesem Bereich systematisiert hat. Die Anpassung hat keinerlei Einfluss auf die Schreibung. Einzig die Konturen der verschiedenen Fälle wurden etwas geschärft.
Das Wörterverzeichnis wurde zudem angereichert und übersichtlicher gestaltet, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die gesuchten Ausdrücke rascher finden.
Der Leitfaden enthält die Hausorthografie der Bundesverwaltung. In seiner handlichen und übersichtlichen Art empfiehlt er sich aber auch für den Gebrauch ausserhalb der Bundesverwaltung. Er kann ab sofort als Broschüre bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik.
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