Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 keine nationalen Fernbusse

Bern, 28.11.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft derzeit ein Gesuch der Firma "Domo Reisen & Vertriebs AG" für einen nationalen Fernbus-Betrieb. Weil sich das Erbringen der nötigen Nachweise als aufwändiger erweist als geplant, kann Domo Reisen den Betrieb nicht wie ursprünglich geplant ab Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 aufnehmen.

Am 28. November 2017 hat Domo Reisen beim BAV aktualisierte Unterlagen für einen nationalen Fernbusbetrieb eingereicht. Diese sind nötig, um aufzuzeigen, dass das Gesuch die Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung erfüllt. So wurde zum Beispiel ein aktualisierter Nachweis zur Prüfung eingereicht, dass Domo Reisen über verbindliche Zusicherungen zur Nutzung aller gewünschten Haltestellen verfügt. Dieser Prozess gestaltet sich aufgrund der erstmaligen Durchführung des Verfahrens einer nationalen Fernbuskonzession als schwieriger als erwartet. Das BAV wird nun die eingereichten Unterlagen prüfen und voraussichtlich im ersten Quartal 2018 über das Gesuch entscheiden. Die Thematik der Haltestellen wird es mit den Städten und Gemeinden auf grundsätzlicher Ebene aufnehmen.

Domo Reisen hat die Konzessionsgesuche für Linienbusverbindungen auf den Strecken St. Gallen–Zürich–Flughafen Genf, Flughafen Zürich–Basel–Lugano und Chur–Zürich–Sitten eingereicht. Die Busse sollen demnach je ein- bis zweimal täglich in beide Richtungen verkehren. Das BAV steht in regelmässigem Austausch mit Domo Reisen und hat das Unternehmen am 28. November 2017 über das weitere Vorgehen informiert.

Das BAV steht Gesuchen für nationale Fernbuslinien unverändert offen gegenüber, sofern die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Gemäss den Vorgaben, die der Bundesrat in seinem Bericht zum internationalen Personenverkehr vom 18. Oktober 2017 gemacht hat, stellen nationale Fernbuslinien eine Ergänzung des bestehenden öffentlichen Verkehrs dar und sollen ins heutige öV-System eingebunden werden. So müssen Anbieter nationaler Buslinien beispielsweise Halbtax- und General-Abonnemente anerkennen.

Nationale und internationale Fernbuslinien

Für die Zulassung nationaler Fernbuslinien braucht ein Unternehmen eine Bewilligung für den gewerbsmässigen Personentransport sowie eine Konzession für die einzelnen Linien. Gemäss den Bestimmungen dürfen nationale Fernbuslinien bestehende, von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht wesentlich konkurrenzieren und öV-Angebote, die nicht vom Staat unterstützt werden, nicht in ihrem Bestand gefährden. Ebenso prüft das BAV die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Fernbuslinien. Weiter müssen die schweizerischen arbeitsrechtlichen Bedingungen eingehalten, branchenübliche Anstellungsbedingungen garantiert sowie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetz und des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt werden.

Der grenzüberschreitende Fernbusverkehr ist durch internationale Abkommen geregelt. Für den internationalen Fernbusverkehr gilt überdies das Kabotageverbot: Dieses verbietet Anbietern internationaler Verbindungen Transporte innerhalb der Schweiz.


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