Bund fördert neue Wege und Alternativmethoden in der Tierversuchsforschung

Bern, 05.12.2017 - Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt das neue dezentrale Schweizerische Kompetenzzentrum 3RCC als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung mit einem Beitrag von insgesamt 2,9 Millionen Franken in den Jahren 2018-2020. Damit fördert der Bund die Anwendung der sogenannten 3R-Prinzipen bei Tierversuchen (refine, reduce, replace). Diese umfassen im Wesentlichen das Verfeinern der Methoden, um die Belastung für die Tiere zu vermindern, sowie das Reduzieren der Zahl von Tierversuchen bis hin zum Ersatz durch Alternativmethoden. Das Kompetenzzentrum 3RCC ist ein breit abgestützter Verein, der an der Universität Bern angesiedelt ist.

Der respektvolle, fachkundige und verantwortungsbewusste Umgang mit Tieren im Tierexperiment ist nicht nur eine ethische und rechtliche Verpflichtung, sondern auch Voraussetzung für aussagekräftige Forschung. Gemäss der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen.

Ziel des neuen Schweizerischen Kompetenzzentrums 3RCC ist die Förderung und Implementierung der 3R-Prinzipien in der Forschungspraxis. Weitere Ziele sind eine Verankerung der 3R-bezogenen Methodenentwicklung in den Hochschulen sowie die Vertiefung und Weiterentwicklung der bestehenden Strategie für die Aus- und Weiterbildung, um die Forschenden für die 3R-Thematik zu sensibilisieren. Schliesslich geht es auch darum, ein Informationssystem zur 3R-Forschung aufzubauen.

Das Schweizerische Kompetenzzentrum 3RCC ist ein Verein. Zu seinen Mitgliedern zählen elf Hochschulen (sieben Universitäten, die beiden ETH und zwei Fachhochschulen), Interpharma, der Schweizer Tierschutz sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Der Verein ist an der Universität Bern angesiedelt. An den budgetierten Kosten des Kompetenzzentrums von insgesamt 10,41 Millionen Franken in den Jahren 2017-2020 beteiligen sich nebst dem SBFI auch das BLV, die Hochschulen über sogenannte Matching-Funds und die Privatwirtschaft.

Im Bericht aus dem Jahre 2015 zur Erfüllung des Postulats 12.3660 „Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche“ legte der Bundesrat dar, mit welchen Massnahmen die 3R-Kompetenz in der Schweiz gestärkt werden soll. Eine der zentralen Massnahmen sah die Prüfung der Errichtung eines 3R-Kompetenzzentrums vor.

Im Auftrag des SBFI und des BLV hat die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities in Zusammenarbeit mit Interpharma, dem Schweizerischen Nationalfonds und dem BLV ein Konzept für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum ausgearbeitet. Ein entsprechendes Unterstützungsgesuch nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung von Forschung und Innovation wurde von swissuniversities am 30. März 2017 beim SBFI eingereicht. Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat hat im Auftrag des SBFI das Gesuch geprüft und seine Ergebnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht zusammengefasst. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat dieses Gesuch Ende November 2017 bewilligt.


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