Änderungen im Bundespersonalrecht

Bern, 22.11.2017 - Mitte 2017 hat der Bundesrat Anpassungen am Lohnsystem beschlossen. Nun setzt er diese zusammen mit weiteren Änderungen im Bundespersonalrecht um. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die entsprechenden Verordnungen revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Bundesrat eine Revision der Bundes­personal­verordnung (BPV) gutgeheissen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Finanz­­­departe­ment (EFD) die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) revidiert. Die Änderungen in den beiden Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die vorliegende Revision setzt einen Entscheid des Bunderates vom 28. Juni 2017 betreffend Anpassungen im Lohnsystem um. Dabei werden die Lohnentwicklungsprozente angepasst, der Maximalwert der Leistungsprämie für Mitarbeitende im Lohnaufstieg von zehn auf fünf Prozent gesenkt und die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage auf fünf Jahre befristet. Weiter darf Mitarbeitenden, die im Rahmen von Reorganisationen mit einer finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers vorzeitig pensioniert werden, keine Abgangsentschädigung mehr ausge­richtet werden. Die Höhe des bezahlten Urlaubs zur notfallmässigen Pflege von nahen Familienangehörigen wird dem Privatrecht angepasst und auf drei Tage erhöht.


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