Güterkontrollgesetz soll angepasst werden

Bern, 22.11.2017 - Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins Güterkontrollgesetz überführt werden. Der Bundesrat hat am 22. November 2017 die Vernehmlassung zur Anpassung des Güterkontrollgesetzes eröffnet.

Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung, die am 13. Mai 2015 direkt gestützt auf die Bundesverfassung und daher auf vier Jahre befristet erlassen worden ist, soll nun in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden. Somit soll der Export von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin abgelehnt werden können, falls Grund zur Annahme besteht, dass diese vom Endempfänger zur Repression missbraucht werden. Mit dem revidierten Güterkontrollgesetz soll dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden, die Ablehnung von Bewilligungen für die Ausfuhr oder die Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung auf Verordnungsstufe zu regeln.

Seit Inkrafttreten der Verordnung bis am 30. September 2017 wurden 267 Bewilligungen für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung erteilt. Sechs Gesuche wurden abgelehnt. Aus Sicht des  Bundesrates hat  sich die Verordnung vom 13. Mai 2015 bewährt. Deshalb soll es weiterhin eine spezifische Regelung für solche Güter geben.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 1. März 2018.

Das Güterkontrollgesetz regelt die Exportkontrolle von zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter. Mit dem Gesetz werden Entscheide internationaler Abkommen und nicht verbindlicher Kontrollmassnahmen umgesetzt.


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Dr. Patrick Edgar Holzer, Leiter Ressort Exportkontrollpolitik Dual-Use Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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