Beginn der Verordnungsrevision des Schweizerische Handelsamtsblatt

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat hat am 22. November 2017 den ersten Teil der Verordnungsrevision des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) gutgeheissen. Damit verbunden ist unter anderem der Wechsel zur ausschliesslich elektronischen Publikation des SHAB. Die Teilrevision des SHAB tritt gestaffelt in Kraft.

Per 01. Januar 2018 erfolgt eine erste Anpassung der Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt. Damit verbunden sind insbesondere der Wechsel zur ausschliesslich elektronischen Publikation des SHAB (Einstellung der Printversion) sowie der Verzicht auf Gebühren für die Nutzung der SHAB-Daten.

Mit der Fertigstellung der Entwicklung einer neuen Amtsblatt-Plattform werden per 01. Juli 2018  Anpassungen an der Rubrikeinteilung vorgenommen sowie auf die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Verwendung von SHAB-Daten verzichtet.
Die Teilrevision der Verordnung über das Schweizerischen Handelsamtsblatt tritt demnach wie folgt gestaffelt in Kraft:

  • die Artikel 6, 8, 9, 14 und 16 der Verordnung SHAB und die Artikel 9, 35 und 122 der Handelsregisterverordnung am 1. Januar 2018;
  • die übrigen Änderungen am 1. Juli 2018. 


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