Bundesrat verabschiedet Änderung der Verordnung über die Liquidität der Banken

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Änderung der Verordnung über die Liquidität der Banken verabschiedet. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Januar 2018 werden namentlich kleinere Finanzinstitute von Erleichterungen bei der Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) profitieren. Im Gegenzug wird die ursprünglich für den 1. Januar 2018 geplante Einführung einer Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) verschoben. Der Bundesrat wird Ende 2018 erneut darüber befinden.

In der Verordnung ist seit 2012 das Liquiditätsrisikomanagement und -monitoring der Banken geregelt. Die Verordnung definiert sowohl die qualitativen wie auch die quantitativen Anforderungen in diesem Bereich und überführt die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht. Nachdem 2014 die Mindestliquiditätsquote eingeführt wurde, sind noch die verbleibenden Vorschriften des Basler Ausschusses - diejenigen zur Finanzierungsquote - umzusetzen. Als Ergänzung zur LCR, die der Stärkung der Resilienz der Banken bei kurzfristigen Liquiditätskrisen dient, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung.

Gemäss den ursprünglichen zeitlichen Vorgaben des Basler Ausschusses sollten die Bestimmungen zur NSFR per 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Bundesrat hat in Anbetracht der Verzögerungen bei der Einführung der NSFR an den Finanzmärkten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beschlossen, diese Quote erst später in die Liquiditätsverordnung aufzunehmen und über das weitere Vorgehen Ende 2018 erneut zu befinden.

Die Änderung der Verordnung beschränkt sich daher vorerst auf die Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, um namentlich kleineren Banken Erleichterungen bei  der LCR einräumen zu können. Bei dieser Gelegenheit werden auch einige geringfügige Anpassungen an der LCR vorgenommen, die sich als notwendig erwiesen haben.


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