Bericht zur Vereinheitlichung der Unwetterwarnungen
Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat sieht die Grundlagen für eine Harmonisierung der Unwetterwarnungen aller Wetterdienstleister gegenwärtig nicht gegeben. Er hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Heute bestehen Unterschiede bei den Unwetterwarnungen verschiedener Anbieter, was die Beachtung und Wirkung der Warnungen beeinträchtigen kann. Der Bundesrat erachtet jedoch eine gesetzliche Regelung zur Harmonisierung der Unwetterwarnungen als nicht verhältnismässig. Eine freiwillige Einigung auf einen gemeinsamen Standard ist nicht zustande gekommen. Der Bundesrat begrüsst, dass der Dialog fortgeführt wird.
Die Naturgefahren-Fachstellen des Bundes haben das Warnwesen vereinheitlicht und koordinieren ihre Aktivitäten im Ereignisfall. Es gibt jedoch keine verbindlichen Standards für die Warnaktivitäten von privaten Anbietern wie SRF Meteo, Meteogroup Schweiz AG oder MeteoNews AG. Sowohl zum Bund wie unter den Privaten gibt es heute Unterschiede. Ursache für diese Unterschiede sind entweder abweichende meteorologische Einschätzungen oder Unterschiede in der Art, wie Warnungen aufbereitet und kommuniziert werden.
Mit dem Postulat Vogler (14.3694) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob und wie die Warnungen des Bundes und der privaten Wetterdienstleister vereinheitlicht werden können. Der Bundesrat erachtet eine gesetzliche Regelung zur Vereinheitlichung der Unwetterwarnungen als nicht verhältnismässig. Dies wäre ein Eingriff in die Wirtschafts- und Medienfreiheit. Bei grosser Gefahr hat der Bund zudem heute schon die Möglichkeit, mit verbreitungspflichtigen Warnungen an die breite Öffentlichkeit zu gelangen. Kantonale und kommunale Behörden konsultieren in der Regel die Warnungen des Bundes. Eine Einigung auf einen gemeinsamen Standard auf freiwilliger Basis ist nicht zustande gekommen. Der Dialog mit den privaten Anbietern wird jedoch weitergeführt.
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