Der Bundesrat genehmigt die Tarifverträge für Adipositas-Gruppenprogramm

Bern, 22.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 die Tarifverträge betreffend der ambulanten multiprofessionellen Therapie für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendlichen (Adipositas-Gruppenprogramm) genehmigt. Ziel dieser Therapie ist es, die Kinder mit Adipositas umfassend zu betreuen, ihren Gesundheitszustand zu verbessern und die Folgenkrankheiten zu reduzieren.

Nach Anhören der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Dezember 2013 entschieden, die Kosten für Adipositas-Gruppenprogramme definitiv in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu übernehmen. Aus diesem Grund verhandelten die Versicherer mit den betroffenen Leistungserbringern die Tarifverträge neu.

Da es sich um Tarifverträge handelt, die in der ganzen Schweiz gelten, ist der Bundesrat für deren Prüfung und Genehmigung zuständig. Er hat sowohl den Tarifvertrag zwischen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), dem Fachverband Adipositas im Kinder- und Jungendalter (ajk) und der Einkaufgemeinschaft HSK als auch den Tarifvertrag zwischen der SGP, dem ajk und der tarifsuisse ag genehmigt. Beide Verträge sehen eine pauschale Vergütung der Gruppenprogramme vor.


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