Ausgleichsfondsgesetz: Erste Umsetzungsetappe

Bern, 22.11.2017 - Ab 2019 werden die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» verwaltet. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der Bestimmungen zur Organisation dieser neuen Anstalt per 1. Januar 2018 beschlossen.

Das Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) stellt die gesetzliche Grundlage für die Umwandlung der Fonds in eine öffentlich-rechtliche Anstalt dar. Damit sollen eine eindeutige Rechtsstellung geschaffen und die Grundsätze von Good Governance, Transparenz und Aufsicht eingehalten werden. Das Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes erfolgt in zwei Schritten: Die erste Etappe tritt per 1. Januar 2018 in Kraft und schafft die organisatorischen Voraussetzungen für die Betriebsaufnahme per 1. Januar 2019.

Der Bundesrat hat die aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats der Ausgleichsfonds in den neuen Verwaltungsrat der Compenswiss gewählt, um die Kontinuität in der strategischen Führung zu gewährleisten. Sie wurden bis zum Ende der Amtsdauer ernannt, das heisst bis 31. Dezember 2019.

Die Verordnung über die Vorbereitung der Betriebsaufnahme der Anstalt «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» legt insbesondere den Sitz der neuen Anstalt sowie die Kompetenzen ihrer Organe während der Übergangsphase fest. Für die nächste Etappe Ende 2018 muss der Bundesrat die neue Organisationsstruktur bestätigen, damit die neue Anstalt per 1. Januar 2019 ihren Betrieb aufnehmen kann.


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