Abschluss der COP23: deutliches Signal der Staatengemeinschaft für den Klimaschutz

Bern, 18.11.2017 - Die 23. Klimakonferenz (COP23) ist am 18. November 2017 in Bonn zu Ende gegangen. An der Konferenz, die von Fidschi präsidiert wurde, brachten die Staaten ihr Engagement zugunsten des Klimaschutzes und des Übereinkommens von Paris zum Ausdruck. Sie einigten sich auf Grundlagendokumente, in denen die unterschiedlichen Positionen zu allen Punkten aufgeführt sind, die in den Regeln für die Anwendung des Übereinkommens vorkommen müssen. Diese Regeln sollen 2018 beschlossen werden.

An der Klimakonferenz von Bonn drückte die internationale Gemeinschaft - Regierungen und Nichtregierungsorganisationen - ihren Willen aus, sich zugunsten des Klimas zu engagieren und das Klimaübereinkommen von Paris umzusetzen. Mehr als 25 Regierungschefs und zahlreiche hochrangige Delegierte nahmen am Ministertreffen teil und äusserten ihre Entschlossenheit.

Bundespräsidentin Doris Leuthard betonte die Wichtigkeit der Umsetzung des Pariser Übereinkommens und der Einigung auf robuste Regeln, die es erlauben, die Erwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen. «Nichts tun ist keine Option und würde uns teurer zu stehen kommen als entschlossenes Handeln», erklärte sie (siehe Medienmitteilung des UVEK vom 16.11.2017). 

In einem von Fidschi initiierten Prozess namens Talanoa-Dialog sollen sich die Staaten 2018 gegenseitig anspornen, ihre Bemühungen für den Klimaschutz zu verstärken. Mit diesem Prozess, der sich an eine im Pazifikraum verbreitete traditionelle Form der Entscheidungsfindung anlehnt, wird ein neues, offenes, konstruktives und lösungsorientiertes Diskussionsformat lanciert.

Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris

An der COP23 wurden Fortschritte erzielt: Die Staaten einigten sich auf Dokumente, in denen die unterschiedlichen Positionen zu allen Punkten aufgeführt sind, die bei der Ausarbeitung von Regeln für die Anwendung des Übereinkommens verhandelt werden müssen. Diese Dokumente dienen als Grundlage für die Verhandlungen über das Regelwerk für die Anwendung des Abkommens, das Ende 2018 gesamthaft verabschiedet werden soll.

Die Regeln betreffen namentlich die Bekanntgabe der Reduktionsziele und die Berichterstattung über die nationalen Massnahmen und deren Wirkungen. Zudem muss festgelegt werden, wie die privaten und öffentlichen Mittel zur Unterstützung der Klimaschutzmassnahmen in den Entwicklungsländern angerechnet und die Marktinstrumente zur Emissionsverminderung im Ausland eingesetzt werden sollen. Die Diskussionen über den letztgenannten Punkt waren konstruktiv und mündeten in verschiedene Elemente, die in den Verhandlungen aufgegriffen werden können.

Auf technischer Ebene konnten generell wenige inhaltliche Diskussionen geführt werden, da die Positionen zwischen den Staaten noch weit voneinander entfernt sind. Es braucht noch grosse Anstrengungen, damit an der nächsten Klimakonferenz 2018 robuste Regeln für die Durchführung des Übereinkommens beschlossen werden können.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68856.html