Crossair erhält Konzession für 31 Kurz- und Mittelstrecken
Bern, 06.12.2001 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der Crossair die Konzession zum Betrieb von 31 Kurz- und Mittelstreckenfluglinien erteilt. Die vor der temporären Stilllegung Anfang Oktober mehrheitlich von der Swissair bedienten Linien betrieb Crossair bisher mit einer provisorischen Bewilligung des BAZL.
In einem ersten Schritt hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sofort nach der Stilllegung der gesamten Swissair-Flotte am 2./3. Oktober 2001 der Crossair eine provosorische Bewilligung für den Weiterbetrieb von rund zwei Dutzend Kurz- und Mittelstreckenfluglinien bis Ende Sommerflugplan erteilt. Im Verlaufe des Oktobers reichte Crossair dann Gesuche für die Übernahme von 28 Swissair-Linien und die Aufnahme dreier weiterer Linien beim BAZL ein.
Weil das UVEK aus formalen Gründen (die 14-tägige Auschreibungsfrist zuhanden anderer interessierter Fluggesellschaften dauerte für einen Teil der Gesuche bis Anfang November) die Konzessionen nicht auf den Flugplanwechsel vom 28. Oktober hin erteilen konnte, gewährte das BAZL der Crossair erneut eine provisorische Bewilligung für diese Europastrecken. Aufgrund der Übernahme von zusätzlichen Strecken hatte das BAZL zudem kurz nach Ausbruch der Swissair-Krise die Aufsicht über die Crossair verstärkt.
Da Crossair die rechtlichen und operationellen Voraussetzungen für den Betrieb der Linien erfüllt und während der öffentlichen Ausschreibungsfrist keine weiteren Gesuche eingegangen sind, hat das UVEK die Streckenkonzessionen nun erteilt. Sie haben Gültigkeit bis zum 31. Oktober 2009 und können auf Gesuch hin verlängert werden.
Für die Erteilung von Streckenkonzessionen kommen grundsätzlich nur Schweizer Flugbetriebe in Frage, die im Besitz einer Betriebsbewilligung und eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC) sind. Ein AOC kann das BAZL als Aufsichtsbehörde erst ausstellen, wenn das Unternehmen sowohl Betrieb wie auch Unterhalt gemäss den europäischen Normen JAR-OPS gewährleisten kann.
Für folgende Strecken hat das BAZL der Crossair die Konzession erteilt:
Zürich–Amsterdam
Zürich–Belgrad
Zürich–Berlin Tegel
Zürich–Brüssel
Zürich–Budapest
Zürich–Düsseldorf
Zürich–Frankfurt
Zürich–Graz
Zürich–Hannover
Zürich–Hamburg
Zürich–Köln/Bonn
Zürich–Kopenhagen
Zürich–Krakau
Zürich–Ljublijana
Zürich–Luxemburg
Zürich–Mailand
Zürich–Manchester
Zürich–München
Zürich–Salzburg
Zürich–Sarajevo
Zürich–Skopje
Zürich–Sofia
Zürich–Stuttgart
Zürich–Tirana
Zürich–Toulouse
Zürich–Tunis
Zürich–Venedig
Zürich–Zagreb
Genf–Nizza
Genf–Paris Charles de Gaulle
Basel–Sion (Wintersaisonlinie)
Herausgeber
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html