SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf in der Anhörung

Bern, 15.11.2017 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Anhörung zum Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf eröffnet. Das Objektblatt steckt den Rahmen für den Betrieb und die Entwicklung der Infrastruktur des Flughafens bis 2030 ab und wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund, dem Kanton Genf und dem Flughafen Genf ausgearbeitet. Im Rahmen der Anhörung können sich Behörden und Bevölkerung zum Objektblatt äussern.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Als solches legt er die strategische Ausrichtung fest und bekräftigt die nationale Bedeutung des Flughafens Genf innerhalb des Gesamtverkehrssystems und für die internationale Anbindung der Schweiz. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Genf enthält verbindliche Aussagen namentlich zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Perimeter und zur Ausstattung des Flughafens, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz.

Damit die für 2030 erwartete Luftverkehrsnachfrage (236 000 Flugbewegungen pro Jahr und 25 Millionen Passagiere) abgedeckt werden kann, sieht das SIL-Objektblatt eine Optimierung der Luftfahrtinfrastruktur im heutigen Flughafenperimeter vor.

Ausgehend vom maximal zulässigen Ausbau des Luftverkehrs definiert das Objektblatt auch die Lärmbelastung. Diese wird anhand von zahlreichen Faktoren berechnet und grafisch in Form einer Kurve dargestellt. Im Falle des SIL-Objektblatts für den Flughafen Genf wurde eine innovative Lösung beschlossen, die zwei unterschiedliche Lärmbelastungskurven enthält. Mittelfristig gilt für die Behörden und die Flughafenbetreiberin eine Kurve, die dem maximal zulässigen Ausbau der Flug-hafentätigkeit entspricht. Eine zweite Kurve mit tieferen Werten gibt Zielwerte für die Senkung der Lärmbelastung bis 2030 vor. Diese Verminderung der Belastung soll namentlich über die erwartete Flottenerneuerung sowie über verschiedene Massnahmen erzielt werden, die der Flughafen ergreifen wird.

Angesichts der langfristig erwarteten Zunahme der Passagierzahlen werden der Bund, der Kanton Genf und die Flughafenbetreiberin in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen koordiniert für einen zuverlässigen, sicheren, komfortablen und ausreichend leistungsfähigen Zugang der Bevölkerung zum Flughafen sorgen. Die Betriebszeiten sowie die Flugwege bleiben unverändert.

Die Festlegungen im SIL-Objektblatt sorgen für eine ausgewogene Berücksichtigung der Notwendigkeit eines leistungsfähigen Flughafens und des Anliegens, die Belastung von Umwelt und Bevölkerung durch den Flugverkehr auf ein Minimum zu begrenzen. Sie sind das Ergebnis einer Abwägung zwischen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Sachzwängen und unterschiedlichen Sichtweisen. Das Objektblatt entstand in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton Genf und Flughafen Genf.

Im Rahmen der Anhörung können sich Privatpersonen und Vereinigungen bis zum 8. Januar 2018 zum Objektblatt äussern. Die Behörden haben drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Danach wird das BAZL die eingegangenen Stellungnahmen analysieren und ausgehend davon das SIL-Objektblatt überarbeiten. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 wird sich der Bundesrat mit dem Objektblatt befassen.


Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon:



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68793.html