Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften nicht mehr verlängert

Bern, 19.12.2001 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2001 entschieden, die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, nicht mehr zu verlängern. Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften müssen somit ab 25. Dezember 2001 Lösungen mit den Privatversicherern finden.

Der Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis maximal 24. Dezember 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der Terroranschläge vom 11. September in den USA.

Zwischenzeitlich hat sich die Situation auf dem Privatversicherungsmarkt stabilisiert. Es bestehen Versicherungsprodukte mit Deckungen bis zu einer Milliarde US-Dollar. Die hierfür zu bezahlenden Prämien sind zwar sehr hoch, nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht exorbitant.

Obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der staatlichen Sicherstellung über den 24. Dezember 2001 hinaus gewähren, hat der Bundesrat eine solche für schweizerische Unternehmen nun abgelehnt. Zum einen ist es nicht Sache des Staates, mittel- und langfristig Versicherungsdeckungen der Luftverkehrsunternehmen zu übernehmen. Zum anderen sind die schweizerischen Luftfahrtgesellschaften mindestens im Vergleich zu jenen ausländischen Gesellschaften, die ihren Staaten keine Prämien bezahlen müssen, so oder so weiterhin benachteiligt. Schliesslich operieren bereits namhafte Fluggesellschaften ohne staatliche Sicherstellung auf dem Markt.


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