Flughafen Lugano-Agno erhält Aufsicht über Pilotenqualifikation retour

Bern, 29.12.2004 - Ab dem 1. Januar 2005, kann der Flughafen Lugano die Aufsicht über die Qualifikation von Piloten wieder selber wahrnehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine entsprechende Änderung des Betriebsreglements genehmigt. Der Flughafen hat ein vollständiges Konzept für die Pilotenqualifikation erarbeitet und schliesst damit die im Jahre 2003 festgestellten Sicherheitslücken. Das BAZL übt die Oberaufsicht über den Flughafen aus und wird mit Audits und Inspektionen sicherstellen, dass er seine Aufsichtsaufgabe ordnungsgemäss wahrnimmt.

Im Oktober 2003 hatte das BAZL aus Sicherheitsgründen für Anflüge auf den Flughafen Lugano betriebliche Einschränkungen angeordnet und der Betreiberin die delegierte Aufsicht über die für Landungen in Lugano spezifischen Qualifikation der Piloten entzogen. Vor einer Rückgabe dieser Delegation verlangte das Amt ein Konzept, das sicherstellt, dass die Flugplatzhalterin in der Lage ist, die Aufsicht korrekt auszuüben. Nach der Einführung neuer indirekter Anflugverfahren im Juli 2004 hat die Flugplatzhalterin das Konzept für die Pilotenqualifikation vollständig überarbeitet. Die Vorgaben, welche sowohl die gewerbsmässige Flüge nach Sichtflugregeln wie die Instrumentenflüge betreffen, sind in einem Anhang zum Betriebsreglement geregelt. Diesen Anhang hat der Flughafen dem BAZL im vergangenen Oktober zur Genehmigung eingereicht.

Darin sind die Anforderungen für alle An- und Abflüge festgelegt, welche erfüllt sein müssen, um eine Berechtigung für Operationen ab dem Flughafen Lugano zu erlangen. Ebenso sind die Voraussetzungen für die Instruktoren geregelt. Das BAZL hat den Anhang nach technischen, organisatorischen und Sicherheitsaspekten geprüft. Es erachtet die Regelungen als zweckmässig und hat deshalb den Anhang zum Betriebsreglement genehmigt. Er tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Flughafenbetreiberin wieder für die Administration und die Aufsicht über die Pilotenqualifikation in Lugano zuständig sein. Für Piloten, welche die Platzeinweisung nach den alten Regelungen erworben haben, gilt eine Übergangsfrist bis am 30. April 2005. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch sie die neuen Regelungen erfüllen. In Bezug auf die Pilotenqualifikation übt das BAZL die Oberaufsicht über den Flughafen aus und wird mit Audits und Inspektionen sicherstellen, dass er seine Aufsichtsaufgabe ordnungsgemäss wahrnimmt.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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