Mehrwertsteuer: Bundesrat setzt angepasste Regelungen auf den 1. Januar 2018 in Kraft

Bern, 08.11.2017 - Die Satzänderungen bei der Mehrwertsteuer (MWST) auf den 1. Januar 2018 werden mittels Verordnungen technisch umgesetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2017 eine neue Verordnung sowie eine Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Am Jahreswechsel fallen 0,4 Mehrwertsteuerprozente zugunsten der Invalidenversicherung weg, und 0,1 Mehrwertsteuerprozente zugunsten der Eisenbahninfrastruktur (FABI) kommen neu hinzu. Zur technischen Umsetzung dieser Steuersatzänderungen hat der Bundesrat eine neue Verordnung sowie eine Verordnungsänderung verabschiedet.

Zum einen überführt der Bundesrat mittels der Verordnung über die befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur die neuen Steuersätze ins Mehrwertsteuergesetz und passt den pauschalierten Vorsteuerabzug beim Bezug von Urprodukten sowie die Limiten bei den Saldosteuersätzen an.

Zum anderen passt er die Verordnung über das Verfahren zur Überweisung des für die AHV bestimmten Mehrwertsteuer-Ertragsanteils an den AHV-Ausgleichsfonds an.

Ab 1. Januar 2018 betragen die Mehrwertsteuersätze neu 7,7 Prozent (Normalsatz), 3,7 Prozent (Beherbergungssatz) und 2,5 Prozent (reduzierter Satz). Darüber wurde bereits Ende September ausführlich informiert.


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