Gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen

Bern, 30.08.2006 - Bundesrat setzt Massnahmen-Paket in Kraft Die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (BWIS I) können ab 1. Januar 2007 angewendet werden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Die Massnahmen waren in der Frühjahrssession 2006 vom Parlament beschlossen worden. Ein angekündigtes Referendum gegen den Beschluss kam nicht zustande. Um volle Transparenz zu schaffen, hatte der Bundesrat noch während der Referendumsfrist die Ausführungsverordnung in eine Vernehmlassung geschickt. In seiner heutigen Sitzung hat er von den grossmehrheitlich positiven Reaktionen Kenntnis genommen.

Neue Instrumente ab Januar 2007
Dank dem revidierten Gesetz stehen den Sicherheitskräften ab Januar 2007 neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen zur Verfügung. Die Beschlagnahme von Propagandamaterial, das zur Gewalt aufruft, wird erleichtert.

In erster Linie hilft das Gesetz, gewalttätige Störer aus der Anonymität zu führen (durch deren Erfassung in einer nationalen Datenbank) und sie von Stadien und deren Umfeld fernzuhalten (mittels Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und maximal 24-stündigem Polizeigewahrsam). Diese Massnahmen können verhängt werden gegen Personen, die sich bei Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben oder andere zu Gewalt anstiften. Friedliche Fans und Unbeteiligte sollen so besser geschützt werden können.

Die zum Teil befristeten Bestimmungen auf Bundesebene unterstützen die Kantone in ihrem beinahe täglichen Kampf gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Zudem dienen sie als wichtige Ergänzung des Sicherheitsdispositivs für die Durchführung der Fussballeuropameisterschaft EURO 2008.


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