Arbeitslosenversicherung: Revision der LAMDA-Verordnung

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat die Verordnung über das Informationssystem des SECO für die Analyse von Arbeitsmarktdaten (LAMDA-Verordnung) an die heutigen Datenschutzauflagen angepasst. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die LAMDA-Verordnung regelt die Beschaffung von Arbeitsmarktdaten für die öffentliche Statistik sowie von Leistungs- und Wirkungsdaten der Stellen, die für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zuständig sind (RAV, kantonale Amtsstellen, Arbeitslosenkassen usw.).


Die Revision trägt den neuen Datenschutzanforderungen Rechnung. Diese sehen insbesondere eine genaue Beschreibung des benutzten Informationssystems und der Verwendung der beschafften Daten vor. Ausserdem wird der Sonderfall der Datenweitergabe im Rahmen von Arbeiten und Studien zu Zwecken der Arbeitsmarktforschung geregelt.

                        


Adresse für Rückfragen

Oliver Schärli, SECO, Leistungsbereich Arbeitsmarkt/ALV
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Der Bundesrat
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