Die Eheschliessung vereinfachen

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat will die Wartefrist von zehn Tagen abschaffen, die zwischen dem erfolgreichen Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung eingehalten werden muss. Die Frist erfüllt keinen praktischen Zweck mehr, denn in rechtlicher Hinsicht steht der Durchführung der Trauung nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

Bevor eine Trauung stattfinden kann, muss zuerst das sogenannte Vorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Dabei prüft das zuständige Zivilstandsamt unter anderem das Gesuch der Brautleute sowie deren Identität und stellt sicher, dass keine Ungültigkeitsgründe vorliegen. Nach Abschluss dieser Prüfung teilt es den Verlobten schriftlich mit, ob sie die Ehe schliessen können. Nach geltendem Recht kann die Trauung dann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate nach dieser Mitteilung stattfinden.

Der Bundesrat schlägt nun vor, die Frist von zehn Tagen ersatzlos zu streichen. Dadurch fällt nicht nur eine bürokratische Hürde weg, es wird auch dem Wunsch von Brautleuten entsprochen, die sich ein möglichst rasches und schlankes Verfahren wünschen. Die Frist geht auf das frühere Verkündverfahren zurück, in dessen Rahmen man die Gelegenheit hatte, unter bestimmten Voraussetzungen Einspruch gegen die Eheschliessung zu erheben. Im heutigen Vorbereitungsverfahren hat sie aber keinen praktischen Zweck mehr. Denn mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Trauung durchzuführen. Sie kann deshalb abgeschafft werden.

An den Voraussetzungen für die Eheschliessung ändert sich nichts. Wie bisher werden die Ehevoraussetzungen überprüft und es wird ausgeschlossen, dass allfällige Ehehindernisse oder Ungültigkeitsgründe einer Trauung entgegenstehen. Dazu gehören insbesondere auch Abklärungen bei Verdacht auf Zwangsheirat oder Scheinehe.

Mit der vorliegenden Revision setzt der Bundesrat die Motion Caroni 13.4037 um.


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