Bundesrat genehmigt neue Tarifstruktur für die stationäre Psychiatrie (TARPSY)

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 die neue, schweizweit einheitliche Tarifstruktur für den stationären Bereich der Psychiatrie genehmigt. Mit der Tarifstruktur TARPSY sollen – analog zu den Fallpauschalen im akutsomatischen Bereich – alle stationären psychiatrischen Behandlungen mit leistungsbezogenen Fallpauschalen vergütet werden. Die neue Struktur tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Revision der Spitalfinanzierung, die 2009 in Kraft getreten ist, sieht für alle stationären Bereiche die Einführung leistungsbezogener Pauschalen vor, die auf einer schweizweit einheitlichen Struktur beruhen. Nachdem 2012 für den akutsomatischen Bereich die Tarifstruktur SwissDRG eingeführt worden ist, tritt nun per Anfang 2018 auch für die stationäre psychiatrische Behandlung eine leistungsbezogene Tarifstruktur in Kraft, welche die Tarifpartner vereinbart und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt haben.

DieTarifstruktur TARPSY berücksichtigt den Aufwand und die Leistung eines Spitals, indem sie Patientenfälle anhand von Hauptdiagnose, Alter, Schweregrad der Erkrankung und Nebendiagnosen in Psychiatrische Kostengruppen (PCG) einteilt. Diese werden mittels leistungsbezogenen Tagespauschalen in unterschiedlicher Höhe abgegolten. Die bisher angewendeten Tagespauschalen waren unabhängig von der Intensität der notwendigen Betreuung für alle Patienten eines Spitals gleich hoch.

Der Bundesrat hat die Tarifstruktur geprüft und genehmigt. Sie gilt ab dem 1. Januar 2018 in der Erwachsenenpsychiatrie. Für die beiden Jahre nach Einführung haben die Tarifpartner ein Monitoring und Korrekturmassnahmen vereinbart, welche die Grundlage für eine kostenneutrale Einführung legen. Bei der Rechnungsstellung sollen die bereits geltenden Bestimmungen für den akutsomatischen Bereich auch im Bereich der stationären Psychiatrie Anwendung finden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) beschlossen. Als nächster Schritt wird zur Tarifstruktur TARPSY in individuellen Tarifverhandlungen zwischen einzelnen Spitälern und Versicherern jeweils ein Basispreis ausgehandelt. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Anwendung von TARPSY vorerst noch freiwillig, es kann auch weiterhin nach den alten Tarifen abgerechnet werden.

Die Tarifstruktur TARPSY schafft insgesamt höhere Kosten- und Leistungstransparenz im stationären psychiatrischen Bereich in der ganzen Schweiz. Die Tarifstruktur ist als ein lernendes System aufgebaut, sodass sie anhand erhobener Daten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. Sie stellt damit die Grundlage für eine sachgerechtere Finanzierung und somit zur effizienteren bzw. wirtschaftlicheren Organisation der Gesundheitsversorgung.


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