Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation

Bern, 25.10.2017 - Vom 6. bis zum 17. November 2017 findet in Bonn die 23. Klimakonferenz (COP23) statt. Zentrales Thema wird dabei die Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris sein. In erster Linie wird es darum gehen, die Ausarbeitung der Regeln für die Anwendung des Übereinkommens (Paris Rules Book) voranzutreiben, damit diese 2018 verabschiedet werden können. Gemäss dem vom Bundesrat am 25. Oktober 2017 beschlossenen Mandat wird sich die Schweizer Delegation für robuste und wirksame Regeln einsetzen, die es erlauben, den globalen Anstieg der Temperaturen auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.

Das Klimaschutz-Abkommen von Paris definiert die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020 und hat zum Ziel, die weltweite Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius beziehungsweise auf weniger als 1,5 Grad zu begrenzen. Darüber hinaus soll es gewährleisten, dass die öffentlichen und privaten Finanzmittel in Richtung einer emissionsarmen Entwicklung gelenkt und die Kapazitäten für die Anpassung an die Klimaerwärmung erhöht werden.

Die 2016 anlässlich der COP22 in Marrakesch begonnene Ausarbeitung einheitlicher Bestimmungen und Leitlinien wird in Bonn fortgesetzt. Die Schweizer Delegation wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass:

  • Bestimmungen beschlossen werden, wonach die Staaten ihre nationalen Ziele in transparenter und messbarer Weise bekanntgeben müssen;
  • verbindliche Regeln eingeführt werden, welche die Umweltintegrität der Marktinstrumente (z. B. Ausgabe und Handel von Emissionsreduktionszertifikaten) sicherstellen;
  • klare und einfach anwendbare Vorschriften für die Anrechnung der privaten und öffentlichen Mittel zur Unterstützung der Klimaschutzmassnahmen der Entwicklungsländer ausgearbeitet werden;
  • Anreize geschaffen werden für die Umlenkung der Investitionen von einer auf fossilen Energien basierenden zu einer auf erneuerbaren Energien und hoher Energieeffizienz bauenden Wirtschaft, die geringe Treibhausgasemissionen generiert.

Stärkung des Klimaregimes vor 2020

Die COP23 wird auch eine Stärkung des Klimaregimes unter der Klimakonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll für die Zeit vor 2020 anstreben. Die Schweiz wird insbesondere eine Verstärkung der Marktmechanismen und die Entwicklung sektorspezifischer Ansätze unterstützen, namentlich für die Landwirtschaft, die Luft- und die Seefahrt.

Schweiz ist Mitglied des Übereinkommens von Paris

Im Rahmen der COP23 findet auch die zweite Session der ersten Vertragsparteienkonferenz des Klimaübereinkommens von Paris (Conference of the Parties to the Paris Agreement CMA) statt. Die Schweiz, die das Übereinkommen am 6. Oktober 2017 ratifiziert hat, wird als Mitglied daran teilnehmen. Bei diesem Treffen werden die Vertragsstaaten des Übereinkommens den Stand der Arbeiten zur Umsetzung begutachten.

Am Ministersegment vom 16. und 17. November wird Marc Chardonnens, Direktor des Bundesamts für Umwelt (BAFU), im Rang eines Staatssekretärs die Schweiz vertreten. Der Schweizer Delegation gehören rund 15 Personen an. Drei ihrer Mitglieder vertreten die Zivilgesellschaft, zwei die Wirtschaft und eines die Umweltschutzorganisationen. Geleitet wird die Delegation von Botschafter Franz Perrez, dem Chef der Abteilung Internationales des BAFU.


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Leiter der Schweizer Delegation, Chef der Abteilung Internationales, BAFU, +41 79 251 90 15
Sektion Medien, BAFU, Tel. +41 58 462 90 00



Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68508.html