Bundesrat will Busverkehr weiterentwickeln und Öffnung des internationalen Bahnverkehrs prüfen

(Letzte Änderung 19.10.2017)

Bern, 19.10.2017 - Der Bundesrat will den nationalen und internationalen Fernbusverkehr innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens weiterentwickeln. Nationale Fernbuslinien sollen in das bestehende System des öffentlichen Verkehrs eingebunden werden. Bei den internationalen Buslinien strebt der Bundesrat Mindeststandards für die Haltestellen an. Im grenzüberschreitenden Personenverkehr mit der Bahn prüft der Bundesrat eine Öffnung im Rahmen des Landverkehrsabkommens mit der EU, um neue Angebote zu ermöglichen. Dies hält er in einem am 18. Oktober 2017 gutgeheissenen Bericht fest, den er in Erfüllung parlamentarischer Vorstösse verfasst hat.

Aus Sicht des Bundesrats hat der internationale Personenverkehr eine hohe Qualität und die Schweiz ist mit dem europäischen Verkehrssystem gut vernetzt. Die wichtigsten Metropolen und Umsteigeknoten sind von der Schweiz aus regelmässig und direkt erreichbar. Der bestehende Rechtsrahmen für nationale und internationale Schienen- und Fernbuslinien hat sich grundsätzlich bewährt. Die entsprechenden Märkte sind aber im Wandel.

  • Der internationale Fernbusverkehr ist durch Abkommen geregelt und funktioniert in der Regel gut; er ist durch die Liberalisierung in Deutschland und Frankreich aber grossen Veränderungen unterworfen. Ein Potenzial für die Weiterentwicklung sieht der Bundesrat bei den Busbahnhöfen und Haltestellen. Er empfiehlt, dass die Busunternehmen zusammen mit den Kantonen und Gemeinden Mindeststandards schaffen und die Haltestellen entsprechend modernisieren. Am Kabotageverbot – das ausländischen Anbietern Transporte innerhalb der Schweiz verbietet – soll festgehalten werden. Mit dessen Beibehaltung und der Durchsetzung der Sozialbedingungen soll sichergestellt werden, dass unterschiedliche Sozialstandards nicht zu einer Verzerrung des innerschweizerischen Marktes führen.
  • Für die Zulassung nationaler Fernbuslinien sieht der Bundesrat innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens genügend Spielraum. Er will nationale Buslinien in das bestehende System des öffentlichen Verkehrs einbinden. Dies bedeutet beispielsweise, dass Anbieter neuer, nationaler Buslinien Halbtax- und General-Abonnemente anerkennen müssen. Den Vorschlag, die Fernbusse nicht mehr der Konzessionierungspflicht des Bundes zu unterstellen und damit umfassend zu liberalisieren (Motion Nantermod, 15.4173), lehnt der Bundesrat weiterhin ab. Diese Liberalisierung würde die Errungenschaften des schweizerischen öV-Systems gefährden.
  • Im internationalen Bahnverkehr sind heute grenzüberschreitende Personenverkehrsleistungen ausschliesslich in Kooperation zwischen einem schweizerischen und einem ausländischen Transportunternehmen möglich. Hier prüft der Bundesrat eine teilweise Öffnung im Rahmen des Landverkehrsabkommens mit der EU. Damit könnten Bahnen künftig internationale Personenverkehrsleistungen allein anbieten. Das würde auch die Möglichkeit der Kabotage beinhalten, sofern der Hauptzweck in der Beförderung von Fahrgästen zwischen Bahnhöfen in verschiedenen Mitgliedstaaten liegt. Die Schweizer Eisenbahnunternehmen könnten damit im Rahmen von grenzüberschreitenden Angeboten auch Binnenverkehr innerhalb der anderen Länder betreiben. Gemäss den bisherigen Erfahrungen in der EU sind durch die ins Auge gefasste Öffnung einzelne neue Angebote zu erwarten. Zudem kann indirekt über den erhöhten Marktdruck eine Verbesserung des bestehenden Angebots erwartet werden. Der Bundesrat wird im Verlauf des kommenden Jahres über das weitere Vorgehen in dieser Sache entscheiden.

Konzessionsgesuch von "Domo Reisen" für nationale Fernbus-Linien (der erste Satz des Kastens wurde angepasst )

Ende 2016 und Anfang 2017 hat das Busunternehmen "Domo Reisen" Konzessionsgesuche für Linienbusverbindungen auf den Strecken St. Gallen–Zürich–Flughafen Genf, Flughafen Zürich-Basel–Lugano und Chur-Zürich-Sitten eingereicht. Diese sollen je ein- bis zweimal täglich in beide Richtungen verkehren. Die Gesuche werden durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) bearbeitet. Dieses hat die betroffenen Kantone und Transportunternehmen anzuhören und verschiedene rechtliche Abklärungen zu treffen. Der Konzessionsentscheid des BAV ist bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 zu erwarten.


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