Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Zersiedelungsinitiative

Bern, 11.10.2017 - Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 die Botschaft zur Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass das aktuelle Raumplanungsgesetz (RPG) der Zersiedelung bereits ausreichend entgegen wirkt.

Die Zersiedelungsinitiative wurde am 21. Oktober 2016 mit 113 216 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie will erreichen, dass die Bauzonen in der Schweiz nicht mehr weiter zunehmen. Neue Bauzonen soll es nur noch geben, wenn mindestens eine gleich grosse Fläche mit vergleichbarer Bodenqualität ausgezont wird. Diese Bestimmung soll dazu dienen, das vorhandene Bauland effizienter zu nutzen und ausreichend gute Böden für die Landwirtschaft zu erhalten. Ausserdem sieht die Initiative Regelungen zur Siedlungsentwicklung nach innen, zu nachhaltigen Quartieren und zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vor.

An seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Botschaft zur Zersiedelungsinitiative verabschiedet. Er beantragt den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat teilt zwar wichtige Anliegen der Initiative wie eine nachhaltige Siedlungsentwicklung oder die Bemühungen, das Kulturland zu erhalten. Er vertritt indes die Auffassung, dass das seit 1. Mai 2014 geltende, revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) dem Anliegen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bereits Rechnung trage. Die Arbeiten zur Umsetzung seien in vollem Gang und zeigten erste Wirkung. Weiter beschäftigt sich eine Expertengruppe mit der Weiterentwicklung des Sachplans Fruchtfolgeflächen, der die besten Böden für die Landwirtschaft sichert.

Der Bundesrat ist überdies der Auffassung, dass die Zersiedelungsinitiative die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung sowie die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse zu wenig berücksichtigt: Jene Kantone und Gemeinden, die bislang haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind, würden stark eingeschränkt werden. Bei einer ungenügenden Baulandumlagerung über die Regions- und Kantonsgrenzen hinweg bestünde in gewissen Gegenden die Gefahr einer Baulandverknappung mit all ihren negativen Folgen (zum Beispiel höhere Wohn- und Gewerbekosten). Zudem würde es schwierig, für neue Unternehmen an geeigneten Standorten Land bereitzustellen. Andererseits würde die Zersiedelung in gewissen Gebieten nicht gestoppt, sondern akzentuiert, falls sich die Bautätigkeit als Folge des Einzonungsstopps in ungeeignete Bauzonen verlagerte. Ausserdem sieht der Bundesrat bei Annahme der Initiative die Landwirtschaft in starkem Ausmass tangiert, weil die bodenunabhängige Produktion in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht mehr zulässig wäre.

Zusammenfassend ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Initiative in verschiedener Hinsicht zu weit geht, keine Rücksicht auf kantonale und regionale Unterschiede nimmt und der Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht angemessen Rechnung trägt.  


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