Seilbahnen werden administrativ entlastet

Bern, 11.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 beschlossen, die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre zu verlängern. Auch sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Zudem verzichtet der Bund neu auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter und weiteren Spezialisten. Damit können die Seilbahnunternehmen und der Bund ihren administrativen Aufwand senken. Die Sicherheit wird durch diese Massnahmen nicht tangiert.

Um die vom Bundesrat beschlossenen Neuerungen umzusetzen, wird die Seilbahnverordnung geändert. Parallel dazu hat das UVEK die Seilverordnung angepasst. Damit verringert sich der administrative Aufwand für die Seilbahnunternehmen, ohne dass das Sicherheitsniveau gesenkt würde, weil die materiellen Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen durch die Verlängerung der Konzessionsdauer und den Verzicht auf die Anerkennung der Technischen Leiter durch den Bund nicht sinken. Ebenso nimmt der Personalaufwand der Bundesverwaltung ab. Die revidierten Verordnungen treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Massnahmen sind Bestandteil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 des Bundes. Gleichzeitig wurden die notwendigen Anpassungen an die neue EU-Seilbahnverordnung vorgenommen, die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist.

Bereits Anfang 2017 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Bündel von Massnahmen beschlossen, mit dem die Seilbahnunternehmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens administrativ entlastet werden. Dazu gehören beispielsweise erweiterte Vorprüfungen von Baudossiers, Schulungen von Projektleitenden, elektronische Hilfsmittel und Verfahren sowie die Klärung des Umgangs mit Normen.


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