Nachmeldung zum Voranschlag 2018 nach Ablehnung der Reform der Altersvorsorge

Bern, 29.09.2017 - Die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 führt im Voranschlag 2018 zu einer Entlastung im Umfang von rund 440 Millionen. Der Bundesrat will trotz der Ergebnisverbesserung an den beschlossenen Sparmassnahmen festhalten. Einzig die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds soll erhöht werden. Der Bundesrat informiert die Finanzkommissionen, die ab dem 2. Oktober 2017 mit der Beratung des Budgets beginnen, in einer entsprechenden Nachmeldung zum Voranschlag 2018.

Die Ablehnung der Reform hat folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

  • Die AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer im Umfang von je 0,3 Prozentpunkten in den Jahren 2018 und 2021 entfällt (2018: Mindereinnahmen und Minderausgaben von je 670 Mio.).
  • Der 17-prozentige Bundesanteil am MWST-Prozent bleibt im Bundeshaushalt (Minderausgaben rund 500 Mio.).
  • Das Rentenalter der Frauen bleibt bei 64 Jahren, was höhere AHV-Ausgaben zur Folge hat. Entsprechend fällt auch der Bundesbeitrag an die AHV (19,55 % der AHV-Ausgaben) höher aus (Mehrausgaben von 50 bis 80 Mio.). Darin eingerechnet ist der  Wegfall der Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken.
  • Der Bundesbeitrag an die Ergänzungsleistungen zur AHV fällt höher aus, da die Frauen bereits ab 64 Jahren eine AHV-Rente beziehen, im Gegenzug werden die Ergänzungsleistungen zur IV entlastet (2018: Mehrausgaben von 1 Mio.).  

Die Entlastungen summieren sich im Voranschlag 2018 auf 442 Millionen (0,6 Prozent der Ausgaben). Dadurch steigt der strukturelle Überschuss – unter Berücksichtigung der Nachmeldung für die Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei PUBLICA – auf gut 540 Millionen.

Investitionen in die Infrastruktur und Schaffung von Spielraum für spätere Jahren

Der Bundesrat will den höheren Überschuss zukunftsorientiert einsetzen: Er beantragt dem Parlament daher, auf die geplante Kürzung bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds zu verzichten und den maximal möglichen Betrag in den Fonds einzulegen (+295 Mio.). Indem der Fonds 2018 mit der Maximaleinlage dotiert wird, bleibt die in der Verfassung vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der LSVA-Erträge im Bundeshaushalt zurückzubehalten, für spätere Jahren erhalten, wenn Bedarf für eine Gegenfinanzierung von prioritären Reformen besteht. Der verbleibende strukturelle Überschuss von 245 Millionen soll in den Schuldenabbau fliessen. In den nächsten Jahren stehen grössere Reformen an, die den Bundeshaushalt belasten werden, so namentlich die Steuervorlage 2017, eine neue Reform der Altersvorsorge oder die Beseitigung der Heiratsstrafe. Damit hält der Bundesrat an seiner Strategie fest und schafft sich mit Schuldenabbau und Investitionen in die Infrastruktur einen möglichst grossen finanziellen Handlungsspielraum für die Zukunft.


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