Beobachtungsstelle für technische Massnahmen wird ins IGE überführt

Bern, 29.09.2017 - Die Beobachtungsstelle für technische Massnahmen (BTM) wird per 1. Januar 2018 in das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) überführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 die Urheberrechtsverordnung entsprechend angepasst.

Die BTM ist die Fachstelle des Bundes für die Beurteilung der Auswirkungen von technischen Massnahmen auf die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Der Bundesrat nimmt die Pensionierung des aktuellen Beobachters zum Anlass, die BTM und ihre Aufgaben dem IGE zu übertragen. Das IGE verfügt über das entsprechende Fachwissen und die nötigen Ressourcen. In Zukunft wird damit also das IGE prüfen, ob die Anwendung technischer Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren gesetzlich erlaubte Werkverwendungen in ungerechtfertigter Weise behindert.

Keine Konsequenzen für Nutzerinnen und Nutzer

Zwischen 2012 und 2015 sind bei der BTM 20 Meldungen eingegangen. Bei keiner einzigen Meldung kam der Beobachter zum Schluss, dass eine missbräuchliche technische Massnahme vorliegt. Auch die Untersuchungen, die der Beobachter auf eigene Initiative durchführte, ergaben keinen Handlungsbedarf.

Die Überführung der BTM ins IGE hat für die Nutzerinnen und Nutzer keine Konsequenzen. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, Meldungen aufgrund technischer Massnahmen zu erstatten. Das IGE wird diesen Meldungen nachgehen und bei Bedarf partnerschaftliche Lösungen fördern.


Adresse für Rückfragen

Jürg Herren, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, T +41 31 377 72 16



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
http://www.ige.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68278.html