Umsetzung der Massnahmen zur administrativen Entlastung auf gutem Weg

Bern, 29.09.2017 - Insgesamt 91 Massnahmen und Prüfaufträge zur administrativen Entlastung hat der Bundesrat in drei Berichten seit 2011 beschlossen. Eine Zwischenbilanz zeigt ein positives Bild: 80 Prozent der Massnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in planmässiger Umsetzung. Trotzdem bleibt der Abbau von bürokratischen Aufgaben zur Entlastung der Unternehmen weiterhin ein wichtiges Anliegen des Bundesrates.

2015 hat der Bundesrat den letzten Bericht zur administrativen Entlastung veröffentlicht und dabei 31 Massnahmen und 8 Prüfaufträge beschlossen. Mit den Massnahmen aus zwei weiteren Berichten von 2011 und 2013 hat der Bundesrat in den letzten sechs Jahren insgesamt 91 Massnahmen und Prüfaufträge zur administrativen Entlastung präsentiert; 20 Massnahmen im Bericht zur administrativen Entlastung von 2011 und 32 Massnahmen im Bericht über die Regulierungskosten von 2013. Im Rahmen eines Zwischenberichts wurde nun Bilanz über den Umsetzungsstand dieser Massnahmen und Prüfaufträge gezogen.

Von den 91 Massnahmen und Prüfaufträgen sind zwei Drittel (60 von 91) umgesetzt. Weitere 14 Prozent oder 13 Massnahmen befinden sich in planmässiger Umsetzung. Somit sind 80 Prozent umgesetzt oder in planmässiger Umsetzung.

13 Prozent der Massnahmen sind verzögert. Hauptgründe für die Verzögerungen sind fehlende finanzielle oder personelle Ressourcen, die Integration von einzelnen Massnahmen in die Gesamterneuerung und Modernisierung der IT-Landschaft der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT) zur Nutzung von Synergien, sowie Verzögerungen aufgrund des Volksentscheides zur Unternehmenssteuerreform III.

6 Massnahmen werden nicht umgesetzt. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Mass-nahmen, die in der Verantwortung des Parlaments oder der Kantone sind. So fanden beispielsweise schweizweit harmonisierte Ladenöffnungszeiten oder ein Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer keine Mehrheit im Parlament. Nicht zuletzt soll gemäss den Kantonen die vollelektronische Gewinnsteuerabwicklung im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorerst nicht weiterverfolgt werden.

Die Wirkung der verschiedenen Massnahmen und deren Ausmass sind sehr unterschiedlich. Prüfaufträge führen meistens zu keiner unmittelbaren Entlastung der Unternehmen. Sie bilden aber die Grundlage für die Formulierung von konkreten Entlastungsmassnahmen. Andere Massnahmen umfassen beispielsweise die finanzielle Unterstützung der Kantone zur Digitalisierung der Baubewilligungsverfahren.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung unterstützen die Bemühungen zur administrativen Entlastung. E-Government-Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Projekte wie der Aufbau eines föderalen „One-Stop-Shops“ oder Massnahmen im Zusammenhang mit der Gesamterneuerung und Modernisierung der IT-Landschaft der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT) verfügen dabei über ein grosses Entlastungspotential für die Unternehmen.

Neben den Entlastungsmassnahmen werden jedoch regelmässig neue Regulierungen beschlossen, welche diesen Erleichterungen entgegenwirken. Der Bundesrat betrachtet deshalb die administrative Entlastung als Daueraufgabe. Momentan wird die Umsetzung der Motionen 15.3400 Vogler (Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und RFA) und 15.3445 FDP (Regulierungsabbau durch eine unabhängige Stelle aufdecken) vorbereitet. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Motionen werden dem Bundesrat bis im Oktober 2017 vorgelegt.


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