Der Menschenrechtsrat verabschiedet die von der Schweiz eingebrachten Resolutionen zur Todesstrafe und zur Transitionsjustiz

Bern, 29.09.2017 - Der Menschenrechtsrat in Genf beendet heute seine 36. Tagung. Er hat zwei von der Schweiz eingebrachte Resolutionen angenommen, eine zur Todesstrafe und eine zur Erneuerung des Mandats des Sonderberichterstatters für Transitionsjustiz.

Der Menschenrechtsrat hat heute eine Resolution zur Todesstrafe, die die Schweiz zusammen mit anderen Staaten (Belgien, Benin, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, Moldova und Mongolei) eingereicht hatte, mit 27 gegen 13 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Die Resolution betont die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf den Schutz der Menschenrechte und appelliert an alle Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dafür zu sorgen, dass sie nicht willkürlich oder diskriminierend angewendet wird.

Zudem hat sich die Schweiz erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für Transitionsjustiz (Sonderberichterstatter für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung) ein zweites Mal um drei Jahre verlängert wird. Diese Resolution wurde heute mit der Unterstützung von 71 Staaten im Konsens verabschiedet. Der Sonderberichterstatter hat unter anderem den Auftrag, gestützt auf die Erfahrungen der Staaten Empfehlungen zu erlassen, so dass schwere Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verhindert werden können. Sein Mandat wurde angepasst, damit die Bedürfnisse im Bereich der Prävention besser berücksichtigt werden können, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass sich Vorfälle wiederholen. Die Schweiz arbeitete bei dieser Initiative mit den Partnerstaaten Argentinien und Marokko zusammen, mit denen sie 2011 die Einsetzung des Sonderberichterstatters lanciert hatte.

Während der dreiwöchigen Septembertagung des Menschenrechtsrats engagierte sich die Schweiz für die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts und verfolgte die Debatten zur Situation in Syrien und im Jemen besonders aufmerksam. Sie machte sich für den Schutz von medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitenden stark und unterstützte die Einsetzung einer Gruppe von namhaften internationalen und regionalen Experten, welche die Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts dokumentieren sollen. Schliesslich rief die Schweiz die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung, dem Schutz und der Einhaltung der Menschenrechte in Erinnerung und unterstrich die zentrale Rolle des Menschenrechtsrats bei der Antizipation und Prävention von Menschenrechtsverletzungen.


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