Bundesrat gibt Revision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz in die Vernehmlassung

Bern, 29.09.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2017 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz eröffnet. Das Gesetz, dem die Beschäftigten der Unternehmen im öffentlichen Verkehr unterstehen, war vom Parlament im Sommer 2016 verabschiedet worden. Beide Erlasse sollen auf den Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 in Kraft treten.

Das Arbeitszeitgesetz (AZG) wurde 2016 vom Parlament teilweise revidiert. Gestützt darauf ist auch die Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) anzupassen. Die Grundsätze des vorliegenden Revisionsentwurfes wurden im Rahmen einer tripartiten Kommission erarbeitet, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen und der Arbeitnehmenden sowie einer Delegation des Bundesamts für Verkehr (BAV) bestand. Die ausserparlamentarische, paritätisch zusammengesetzte AZG-Kommission empfiehlt einstimmig, die AZGV gemäss dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf anzupassen.

Die Hauptpunkte der Revision sind folgende:

  • Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Anpassung und Neuaufnahme von Ausnahmebestimmungen für bestimmte Branchen.
  • Neue Regelungen für Ruhesonntage und Ausgleichstage sowie für Pausen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Dezember 2017. Die totalrevidierte AZGV soll zusammen mit dem teilrevidierten Gesetz auf den Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 in Kraft treten. Ein Teil der geänderten Bestimmungen des AZG hat der Bundesrat bereits am 2. Juni 2017 vorzeitig in Kraft gesetzt. Damit untersteht das Verwaltungspersonal ab Anfang 2018 nicht mehr dem Arbeitszeitgesetz.


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