BAV sichert Güterverkehrs-Trassen am Gotthard

Bern, 27.09.2017 - Im Rahmen der Revision des Gütertransportgesetzes hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) von Bundesrat und Parlament neu die Aufgabe erhalten, die Fahrrechte (Trassen) sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr zu sichern und für beide Verkehrsarten ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass der Güterverkehr das Nachsehen hat. Das BAV hat vor diesem Hintergrund entschieden, mit dem Fahrplan 2018 jeweils für Freitag bis Montag einen zusätzlichen Personenverkehrszug von Basel über Luzern nach Locarno zu bewilligen. An den übrigen Wochentagen bleibt die Trasse für den Güterverkehr reserviert.

In der Vergangenheit wurde der Güterverkehr immer wieder durch einen Angebotsausbau beim Personenverkehr verdrängt. Deshalb haben Bundesrat und Parlament mit der Revision des Gütertransportgesetzes die Instrumente Netznutzungskonzept und -plan geschaffen. Diese ermöglichen es, die Trassen für ein hochstehendes Angebot im Personen- und Güterverkehr frühzeitig und nachhaltig zu sichern.

Auf der Linie durch den Gotthard-Basistunnel (GBT) ist die Trassensicherung für den Güterverkehr von besonderer Bedeutung: Die Basistunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) bezwecken, den Güterverkehr wie vom Stimmvolk gefordert von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Das BAV hat deshalb einen neuen Personenzug, welcher Luzern eine Stunde früher als bisher eine Direktverbindung durch den GBT bringen soll, jeweils für Freitag bis Montag im Fahrplanjahr 2018 bewilligt. An den übrigen Wochentagen soll die Trasse jedoch wie ursprünglich geplant für den Güterverkehr reserviert bleiben.

Zwar wird die zur Diskussion stehende Trasse für nächstes Jahr vom Güterverkehr noch nicht beansprucht. Die Erfahrung zeigt aber, dass es faktisch kaum möglich ist, auf einmal eingeführte Angebote des Personenverkehrs wieder zurückzukommen. Spätestens ab Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels Ende 2020 käme es dadurch zu einer Angebotsverschlechterung mit unattraktiveren Fahrrechten für den Güterverkehr, und auch die neue S-Bahn im Tessin wäre beeinträchtigt.

Im Rahmen der Vorgaben von Netznutzungskonzept und -plan gibt es Alternativen, um die Forderung nach einer früheren Direktverbindung von Luzern durch den GBT ins Tessin umzusetzen. Die Kompetenz dafür liegt bei der SBB als Fahrplanerstellerin.

Will eine Bahn eine bislang nicht beanspruchte Güterverkehrstrasse dem Personenverkehr für ein regelmässiges Angebot zuteilen, stellt die Trassenvergabestelle (Trasse Schweiz AG) hierfür einen Antrag ans BAV. In zwei Fällen hat das BAV der Belegung von heute nicht beanspruchten Gütertrassen durch den Personenverkehr für das Fahrplanjahr 2018 zugestimmt, da keine Nachteile für den Güterverkehr absehbar sind.


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