Neue Zollansätze für Waren aus Südkorea
Bern, 24.08.2006 - Nach der Ratifizierung des EFTA-Freihandelsabkommens und des Agrarabkommens mit der Schweiz durch die Republik Korea treten neue Zollansätze für Waren mit südkoreanischem Ursprung per 1. September 2006 in Kraft.
Die Republik Korea hat das Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten und das bilaterale Agrarabkommen mit der Schweiz ratifiziert. Die neuen Zollansätze für Waren mit südkoreanischem Ursprung werden auf den 1. September 2006 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen bereits am 28. Juni 2006 genehmigt.
Industrieerzeugnisse mit südkoreanischem Ursprung können ab 1. September 2006 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.
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