Empfehlungen zur Neustrukturierung des Asylbereichs: Fokus auf Schutzgewährung

Bern, 26.09.2017 - Mit der Neustrukturierung, die eine Beschleunigung der Asylverfahren anstrebt, werden die Weichen im Asylbereich neu gestellt. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM empfiehlt, bei der Umsetzung dem Schutzgedanken höchste Priorität einzuräumen. Die Glaubwürdigkeit und Qualität des Asylverfahrens sollen sich sowohl an den Bedürfnissen der Schutzsuchenden als auch an effizienten Verfahren und einer möglichst schnellen Integration der Schutzbedürftigen messen.

Die Aufgaben im Bereich des Flüchtlingsschutzes sind anspruchsvoll. Es sind deshalb hohe Ansprüche an die Qualität der Arbeit zu stellen. Das Verhalten aller Personen, die für die Betreuung, Sicherheit, Beratung und Feststellung des Schutzbedarfs der Asylsuchenden zuständig sind, soll durch einen Verhaltenskodex geleitet sein, der die Würde der Schutzsuchenden sowie die Fairness und Effizienz des Verfahrens in den Mittelpunkt stellt. Die Neustrukturierung bietet die Chance, die Aufgabenbereiche und Qualifikationsprofile neu zu definieren und Ausschreibungen, Rekrutierungsverfahren und Instrumente der Personalentwicklung gezielt auf diese Punkte auszurichten.

Betreuung und Sicherheit aus einer Hand

Die Kommission empfiehlt, Sicherheit und Betreuung künftig vermehrt zusammen zu denken. Die Führung der neuen Bundeszentren soll als Gesamtauftrag verstanden und ausgeschrieben werden. Der Entscheid, wie viele Ressourcen in die Sicherheit und wie viele in die Betreuung fliessen, gehört in die Zuständigkeit der Zentrumsleitung. Ihre Erwägungen sollen von den Bedürfnissen der Asylsuchenden ausgehen.

Qualifiziertes Personal

Das Rollenverständnis der Mitarbeitenden, ihre Qualifikation und ihre Motivation wirken sich auf das Klima in den Zentren aus. Neben spezifischem Fachwissen sollten alle Dienstleistungserbringer in den Bundeszentren über migrationsspezifisches Wissen und Erfahrung im Umgang mit Vielfalt verfügen. Sie sollten die spezifischen Bedürfnisse von Schutzsuchenden und insbesondere von vulnerablen Gruppen erkennen können. Durch Weiterbildung, Fachaustausch und regelmässige Supervision sollen alle Akteure Gelegenheit erhalten, ihre Praxis zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Transparent und verständlich informieren

Wer informiert ist, kann seine Situation besser einschätzen, weiss, welche Möglichkeiten offenstehen und kann selbstbestimmt entscheiden, was zu tun ist. Ein umfassender und transparenter Zugang der Schutzsuchenden zu Information schon an der Grenze, bei der Unterbringung, während der Verfahrensschritte, im Rahmen der Integration oder bei einer Rückkehr ist eine wichtige Voraussetzung für eine faire Behandlung.

Faire Verfahren

Die unabhängige und unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung während des Verfahrens, die neu eingeführt wird, unterstützt die Qualität des Asylverfahrens. Auch negative Asylentscheide und Dublin-Überstellungen müssen überprüfbar und nachvollziehbar sein. Die EKM ist daher der Meinung, dass sowohl in den Zentren mit Warte- und Ausreisefunktion als auch in den besonderen Zentren der Kontakt zu Beratung und Rechtsvertretung möglich sein muss. Im Rahmen von Dublin-Überstellungen gilt es zudem zu berücksichtigen, dass es sich - trotz des Umstands, dass auf das Asylbegehren nicht eingetreten wurde - um Personen handeln könnte, die besonderen Schutz bedürfen. Weiter empfehlt die EKM, den Spielraum, welcher im Dublin-Verfahren angelegt ist, zugunsten der Asylsuchenden zu nutzen.

Besondere Bedürfnisse und Rechte von vulnerablen Gruppen

Vulnerable Personen - Familien, Personen mit schwerwiegenden psychischen Problemen und/oder körperlichen Gebrechen, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt, unbegleitete Minderjährige - haben besondere Bedürfnisse und Rechte. Diesen gilt es bei der Planung der Zentren, bei der Zuteilung, bei der Unterbringung und im Verfahren Rechnung zu tragen.

Kontakte zu Zivilbevölkerung und Beschäftigung

Wenn es darum geht, Flüchtlingen menschlich und aufgeschlossen zu begegnen und eine humanitäre Asylpolitik zu fördern, kommt der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zu.

Im Zuge der Neustrukturierung des Asylwesens sollte die Chance genutzt werden, um offene Bereiche in und um die Bundeszentren zu schaffen, wo für Schutzsuchende der Kontakt nach aussen möglich ist und sie Angehörigen der Zivilgesellschaft begegnen können. Durch den direkten Kontakt können Stereotypen aufgeweicht, Vorurteile revidiert und Ängste vermindert werden. In und ausserhalb der Zentren sollte für Schutzsuchende ein angemessenes Beschäftigungs- und Lernangebot zur Verfügung stehen.

Qualitätssicherung fördert die Glaubwürdigkeit

Ein Verhaltenskodex sowie einheitliche Qualitätsstandards, die in allen Bundeszentren für verbindlich erklärt werden, sind wichtige Instrumente der Qualitätssicherung. Für die Umsetzung braucht es ein internes Qualitätsmanagement im Bereich der Unterbringung und des Verfahrens. Zusätzlich braucht es eine externe, verwaltungsunabhängige Qualitätskontrolle. Der Einbezug externer Expertinnen und Experten, welche die Qualität anhand messbarer Kriterien prüfen und Empfehlungen zur Qualitätssteigerung abgeben, fördert die Glaubwürdigkeit des Systems.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössische Migrationskommission
http://www.ekm.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-68230.html