Bundesrat nimmt Stellung zur Evaluation der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen

Bern, 22.09.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2017 Stellung genommen zu den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) bezüglich der Informationen über Freihandelsabkommen (FHA). Er nimmt die Empfehlungen an, äussert aber gewisse Vorbehalte. In seiner Antwort auf den Bericht der GPK-N vom 4. Juli 2017 erläutert der Bundesrat sein generelles Vorgehen im Zusammenhang mit der Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien. Der Bundesrat verpflichtet sich zudem, Möglichkeiten zu prüfen, um den Austausch von Zolldaten mit den FHA-Partnerländern zu verstärken. Schliesslich schlägt er vor, die Informationen über das Monitoring der FHA durch die gemischten Ausschüsse und über die Vorteile der FHA zu verbessern.

Die GPK-N ist der Frage der Informationsgrundlagen des Bundes über die erwarteten und die tatsächlichen Auswirkungen von Freihandelsabkommen (FHA) nachgegangen. Sie anerkennt die FHA als wichtige Instrumente der Schweizer Aussenhandelspolitik sowie die generellen Vorteile dieser Abkommen für die Schweiz. Sie ist zudem der Ansicht, dass der Bundesrat bei der Ausarbeitung der FHA angemessen vorgeht, ortet aber Verbesserungspotenzial in den folgenden vier Bereichen.

Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-N, dass es wichtig ist, die nachhaltige Entwicklung im Rahmen von FHA zu berücksichtigen, und erinnert daran, dass das Ziel der Nachhaltigkeit in den neueren FHA der Schweiz solide verankert ist. Was die Durchführung von Auswirkungsstudien angeht, erläutert der Bundesrat sein genaues Vorgehen. Hauptsächlich aus methodologischen Gründen und wegen des schwierigen Zugangs zu den dafür notwendigen Daten zieht es der Bundesrat vor, anstelle von umfassenden Nachhaltigkeitsstudien von Fall zu Fall gezielte Umweltverträglichkeitsstudien durchzuführen.

Monitoring der Zolldaten

Der Bundesrat anerkennt, dass sich durch einen verbesserten Austausch von Zollstatistiken zwischen den Vertragsparteien eines FHA besser einschätzen liesse, welcher Nutzen den Unternehmen durch dieses FHA entsteht und wie gut das Abkommen funktioniert. Der Erhalt gewisser Zolldaten hängt jedoch davon ab, ob die Partnerländer zur Offenlegung dieser Daten bereit sind. Dennoch wird der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den anderen EFTA-Mitgliedstaaten nach Möglichkeiten suchen, um den entsprechenden Datenaustausch zu verbessern.

Transparenz bei den gemischten Ausschüssen

Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass er in seinem jährlichen Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik bereits eine Zusammenfassung der Tätigkeiten der gemischten Aus-schüsse veröffentlicht. Gleichzeitig anerkennt er, dass hier noch Verbesserungspotenzial besteht, da über gewisse Daten und Informationen noch ausführlicher berichtet werden kann.

Erklärungen zu den Auswirkungen der FHA auf die Diskriminierungen

Des Weiteren teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Information über die erwarteten Auswirkungen der von der Schweiz ausgehandelten FHA auf die Reduktion oder allfällige Beseitigung von Zolldiskriminierungen noch verbessert werden kann. Er wird sich daher bemühen, in den Botschaften an die Bundesversammlung präziser und detaillierter über diese Aspekte zu berichten.


Adresse für Rückfragen

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Botschafter und Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Leiter des Leistungsbereichs Welthandel, SECO
Tel. 058 462 22 10

Karin Büchel,
Ministerin,
Leiterin des Ressorts Freihandelsabkommen / EFTA, SECO
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