Bund und Kantone prüfen für Reform des regionalen Personenverkehrs zwei Varianten

Bern, 22.09.2017 - Um die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs langfristig zu sichern und effizienter zu machen, soll das Bestellverfahren reformiert werden. Eine gemeinsame Projektorganisation mit Fachleuten von Bund und Kantonen schlägt dazu zwei Varianten vor. Beide bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter. Bei der Variante „Optimierung“ würden Bund und Kantone die Bus- und Bahnangebote weiterhin gemeinsam bestellen und finanzieren, bei der Variante „Teilentflechtung“ würde das Busangebot neu allein durch die Kantone bestellt. Die Varianten werden nun weiter vertieft. Ziel ist, bis im Frühling 2018 einen Grundsatzentscheid zu treffen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird auf dieser Basis bis Ende 2018 sodann eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten.

Der Regionale Personenverkehr (RPV) sichert die Grunderschliessung der Regionen mit öffentlichem Verkehr. Diese erfolgt meist mit Bahnen und Bussen, in einigen Fällen auch per Schiff oder Seilbahn. Der RPV mit Erschliessungsfunktion wird von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt. Das Defizit im RPV tragen sie partnerschaftlich zu je 50 Prozent. Die Nutzung des RPV hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Finanzierung gewisser Angebote erst relativ spät geregelt werden konnte. Zudem existieren teilweise komplexe Schnittstellen und es fehlen Anreize für mehr Effizienz. Der Bundesrat hat deshalb im Juni 2016 das UVEK beauftragt, bis spätestens Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform des RPV auszuarbeiten. Die Kantone sind bei den Arbeiten als gleichberechtigte Partner einbezogen. Auch die Transportunternehmen sind eng in die Arbeiten eingebunden.

In ihrem Bericht schlägt die Projektorganisation von Bund und Kantonen vor, die beiden Varianten "Optimierung" und "Teilentflechtung" zu vertiefen. Beide Varianten bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter:

  • Bei der Variante "Optimierung" würden Bund und Kantone die Bus- und Bahnangebote des RPV weiterhin gemeinsam und linienweise bei den Transportunternehmen bestellen und gemeinsam finanzieren. Die Entscheide über die finanzielle Beteiligung würden stärker nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Der Bund würde zusätzlich zum bestehenden Vier-Jahres-Verpflichtungskredit eine Absichtserklärung zu den finanziellen Mitteln für die übernächste Vier-Jahres-Periode einführen.
  • Bei der Variante "Teilentflechtung" würde das Bahnangebot im RPV weiterhin von Bund und Kantonen gemeinsam bestellt, während das Busangebot neu alleine durch die Kantone bestellt würde. Für die Kantone würde dadurch die heutige Abgrenzung des RPV (Finanzierung durch Bund und Kantone) zum Ortsverkehr (Finanzierung durch Kantone und Gemeinden) im Busbereich entfallen. Der Bund würde sich finanziell mit einer an die Kantone ausbezahlten Pauschale an der Bestellung des Busangebots beteiligen, statt wie heute pro Linie. 

In beiden Varianten soll das Instrument der Zielvereinbarung weiter gestärkt werden. Damit vereinbaren Bund und Kantone mit den Transportunternehmen die mittelfristige Angebots- und Kostenentwicklung. Ein landesweites Benchmarking zu Qualität und Kosten und eine Neuerung bei der Verwendung der im RPV erzielten Gewinne sollen zusätzliche Effizienz-Anreize setzen. Während heute mit einem Teil der Gewinne Reserven gebildet werden müssen, könnten die Transportunternehmen künftig bei RPV-Leistungen, die im Rahmen einer Ausschreibung vergeben wurden, den Gewinn frei verwenden.

Die Hauptversammlung der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat den Bericht am 21./22. September zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die weiteren Arbeiten gutgeheissen. Verschiedene Punkte der beiden Varianten werden in den nächsten Monaten weiter vertieft. Im Frühling 2018 werden das UVEK und die KöV Stossrichtungsentscheide fällen. Auf deren Basis soll bis Ende 2018 die Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden.


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